Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU (Sonstiges)

muecken_manni, Dienstag, 12. April 2022, 11:19 (vor 746 Tagen) @ Bettina Guthier

Hallo, nochmals...

ich weiss wirklich nicht, was es da rimzudeuteln und Glaskugel zu Lesen gibt:
1:Vor unserer Abfahrt mir das vom Zoll genau so bestätigen lassen.
---> Ja, selbst so mit Mund zu Mund mit dem Zollbeamten gesprochen.
2: Lesen kann jeder:


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Voraussetzungen
Bei Rückwaren muss es sich ursprünglich um Unionswaren gehandelt haben. Diese müssen Gegenstand einer tatsächlichen Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Union gewesen sein und ihre Wiedereinfuhr muss grundsätzlich innerhalb von drei Jahren erfolgen. Bedingung ist, dass die Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, damit sie ihren ursprünglichen zollrechtlichen Status zurückerhalten. Die Waren müssen unverändert sein, d.h. sich bei der Wiedereinfuhr im selben Zustand wie bei der Ausfuhr befinden. Wichtig ist, dass nachgewiesen werden kann, dass die eingeführte und die zuvor ausgeführte Ware identisch sind ("Nämlichkeitsnachweis")


Für jeden nochmals den Satz aus dem obigen Text "konzentriert"


Zitat des Zolls:

ihre Wiedereinfuhr muss grundsätzlich innerhalb von drei Jahren erfolgen.


@Mucki...warst du schon mal am Schalter des Zolls in HH???
Vor Corona???
Glaubst du die von mir und meiner Frau im Abstand von 1m SELBST erlebte (nicht im Forum, nicht im TV ,nicht im virtuellen Gedanken...was wäre, könnte, hätte, vielleicht Raum.....tust du "allwissend" ab...
Vllcht zahlst du auch dem Kollegen dann auch die fällige Zolleinfihrsteuer ,wenn es ihn erwischt???
Drei mal was geklaut und nix passiert.....geile Garantie für den nächsten Diebstahl!
Und ja, wie ein Kollege schon geschrieben hat...FRAG DOCH BEIM ZOLL EINFACH NACH......anstatt hier ommer das übliche "ich weiss alles " Forumsspiel zu betreiben.
Das wars zu diesem ausgelutschtem Thrma, und ich hoffe das der Threadstarter zu der Zollanfrage in der Lage ist.
Manne


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