Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU (Sonstiges)

Muckiveco, Dienstag, 05. April 2022, 08:02 (vor 992 Tagen) @ Muckiveco

Zitat aus dem Explorer Magazin:

Um diese Abgaben zu umgehen, gibt es eine Lösung, wie auch das Hamburger Hauptzollamt erklärt: „Sollte man sich auf das Verfahren ,Rückware‘ berufen, könnte man von der Einfuhrabgabepflicht befreit werden. Hierbei würde die Unionsware vorübergehend ausgeführt und dann unverändert wieder eingeführt werden.“


Diese Aussage ist relativ eindeutig... Am besten wäre es sich das Wohnmobil bei der Ausreise bereits als wiederkehrende Rückware bestätigen zu lassen.

Die Auslegung von Recht und Gesetz durch das Beamtentum :-( fördert Dinge an das Tageslicht die so normalerweise niemand aus den Gesetzen ersehen würde...

Ein Weltreisemobil ist ein persönlicher Gebrauchsgegenstand und keine Ware. Dieser Gegenstand wurde irgendwann gekauft und versteuert. Warum soll der erneut versteuert werden. Zur Klärung bedarf es im Einzelfall wohl die Gerichte!

Gruß Muckiveco


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