Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Reise mit deutschem Kurzzeitkennzeichen? (Papierkram)

Gringa, Freitag, 05. Oktober 2018, 22:51 (vor 2029 Tagen) @ Mark 08/15

Wenn dies jetzt unklar rübergekommen ist, daher weil in der CH und D die Papiere nicht gleich benannt werden.
In der CH sind in den Fahrzeugpapieren der Name vom Halter eingetragen und es gibt auch nur eine Dokument.
Und meine Aussage bezieht sich auf dieses. Wird dieses nicht gelöscht, haftet der letzte eingetragene Halter.
Das dies leider kein Quatsch ist haben wir vor 2 Jahren selber erlebt.
Wir hatten ja einen Sattelzug und haben Zugmaschine und Hänger separat verkauft.
Der Hänger ging Privat auf eine Baustelle, natürlich alles mit Vertrag, mit der Auflage, dass die dazugehörenden Papiere gelöscht werden, resp sich der neue Halter anmeldet. Was dieser aber nie gemacht hat.
9 Jahre später bekamen wir von der Kantonspolizei ZH die Aufforderung unseren Hänger, der wiederrechtlich auf einem Privatgrundstück abgestellt wurde sofort zu entfernen und die aufgelaufenen Kosten zu bezahlen.
Der neue Halter vom Hänger hat in den Jahren den Fahrzeugschein nie gelöscht, als er den Hänger nicht mehr gebraucht hat wurde er irgendwo abgestellt und wir waren nach wie vor verantwortlich dafür.
Wir hatten insofern Glück, dass keine weiteren Schäden entstanden sind, wir hätten alles bezahlen müssen.
Der Kaufvertrag reicht nicht aus um davon befreit zu werden.
Also, wenn ich zur Vorsicht mahne, dann aus eigener Erfahrung!
Gruss Gringa


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