Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Reise mit deutschem Kurzzeitkennzeichen? (Papierkram)

Mark 08/15 @, Freitag, 05. Oktober 2018, 19:02 (vor 1991 Tagen) @ Gringa

Und hier gilt jetzt der Halter der letztmals in Europa im Fahrzeugbrief eingetragen war. Wurde das Fahrzeug also verkauft und der Brief oder Fahrzeugschein in Europa nicht gelöscht, haftet die immer noch eingetragene Person.

Das ist doch völliger Quatsch, ein Fahrzeugbrief kann nicht gelöscht werden da es das Technische Dokument des Fahrzeuges ist, der Brief sagt auch nichts über den Eigentümer aus, sondern nur ein gültiger Kaufvertrag.
Selbst in DE ist es nicht unüblich das Halter und Eigentümer nicht die gleiche Person ist.
Ein Beispiel, Enkel Kevin kauft sich ein Auto ist also laut Kaufvertrag der Eigentümer,
Oma Gertrud meldet das Fahrzeug auf ihren Namen an und versichert das Fahrzeug weil sie bei 30% Schadensfreirabatt eingestuft wird.
Somit ist Oma Gertrud der Halter , Kevin der Eigentümer und auch für das Fahrzeug verantwortlich obwohl er nicht im Fahrzeugbrief eingetragen ist.

Also Halter und Eigentümer nicht verwechseln oder in einen Topf werfen puncto


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