Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen (Sonstiges)

Luther @, Freitag, 07. Januar 2011, 04:16 (vor 4864 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

zunächst auch von mir noch mal: Ausländer dürfen an Ausländer Autos verkaufen, die das Land dann mit dem Fahrzeug verlassen. Es ist sogar die einzig sinnvolle Verkaufsmöglichkeit, denn beim Verkauf an Einheimische würde ein Einfuhrsteuer fällig, die so hoch ist, dass der Verkauf unrentabel wird.

Darf der (Vor)besitzer das Land ohne Fahrzeug verlassen?
Weißt du, ob der Besitzer ohne Fahrzeug ausreisen darf?

Ja, das darf er. Aaaaber, wonach Du noch gar nicht gefragt hast: Das Fahrzeug darf nur acht Monate im Land bleiben! In Uruguay darf es das zwölf Monate, deshalb bringen Leute, die ihr Fahrzeug zeitweilig zurücklassen, meist dorthin. Dazu findest Du mehrere Beiträge hier im Forum. Ich kenne jemanden, der ist, weil er das Fahrzeug länger zurückgelassen hat, nach einem Jahr nach Uruguay geflogen, hat das Fahrzeug nach Argentinien gebracht und am nächsten Tag wieder nach Uruguay zurück.

Was ich aber nicht weiß, und zu dem auch hier im Forum m. W. nicht steht, ist: Was passiert, wenn die Zeit überschritten worden ist? Ist Dein Fahrzeug schon länger als acht Monate da?

Du solltest dringend zur deutschen Botschaft gehen, und Dich danach erkundigen, und zwar, bevor Du Dir einen notariellen Beleg über den Kauf besorgst. Denn noch ist, das wurde schon gesagt, der Vorbesitzer für den Wagen haftbar; wenn du den Kauf notariell beweist, bist Du es. Wenn die acht Monate überschritten sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Die einfachste, es kostet eine kleine Strafe. Eine andere, der Wagen wird eingezogen. Die schlimmste: Es wird Einfuhrsteuer fällig, und die ist voraussichtlich höher als der Wagenwert (vor allem, wenn es ein altes Auto ist). Das weiß die Botschaft hoffentlich auch oder kann es erkunden.

Und dann, egal wie es ausgegangen ist, berichte bitte hier, damit wir alle daraus lernen können.

Gruß
Luther


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