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Notario Publico in Santiago de Chile zecks Autoübergabe (Papierkram)

dinoevo ⌂, Donnerstag, 16. Januar 2014, 11:40 (vor 3756 Tagen) @ keine Ahnung von niks
bearbeitet von dinoevo, Donnerstag, 16. Januar 2014, 12:02

Natürlich muss zusätzlich zu dem Poder auch ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. Aber eben ein formloser und nicht das Formulario #08 welches für den Eigentümerwechsel vorgesehen ist. Dafür muss das Fahrzeug im Land gemeldet sein.
Mit der Legalität ist es streng genommen so ein Sache, denn den originalen Fahrzeugschein können sie in ihrem Fall ja nicht ändern und er wird auch mit dem neuen Kaufvertrag nicht nichtig. Notarielle Beglaubigungen sind außerdem nur in dem Land gültig in dem sie ausgestellt wurden. Natürlich interessiert das in Süd Amerika kaum jemanden und wird kaum zu Problemen führen, man sollte sich trotzdem darüber im Klaren sein.
Somit bleibt das Auto fuer immer unter ihrem Namen gemeldet. Nach USA oder Kanada kann man dann zumindest mit Poder/Kaufvertrag und anders lautendem Fahrzeugschein nicht mehr einreisen. Falls das Auto also weiterverkauft wird, solle man zumindest fai­rer­wei­se darauf hinweisen.


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