Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Internationale Zulassung erforderlich? (Papierkram)

mafra ⌂ @, Krefeld, Mittwoch, 20. November 2013, 19:59 (vor 3812 Tagen) @ daniela
bearbeitet von mafra, Mittwoch, 20. November 2013, 20:10

Die internationale Zulassung und der internationale Führerschein
sind nichts mehr als eine Übersetzung der nationalen Dokumente
und sind nur in Verbindung mit Vorlage der Originaldokumente eben
als Übersetzung gültig.

Obwohl dies manchmal hilfreich sein kann ist es aber in keinem
Land von Südamerika vorgeschrieben. Ebenso ist, entgegen der
Info vom ADAC, kein Carnet de Passage nötig.


Beschreibung

Ein internationaler Fahrzeugschein ist die Übersetzung des nationalen Fahrzeugscheins in andere Sprachen.

Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zum vorhandenen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) erstellt und hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Der internationale Fahrzeugschein darf nur außerhalb Deutschlands verwendet werden.

In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern, wird bei Fahrten mit zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich zum nationalen deutschen Fahrzeugschein ein internationaler Fahrzeugschein benötigt.

Genauere Informationen können z. B. bei Reiseveranstaltern, Automobilclubs, Konsulaten oder hier nachgefragt werden.

Dazu ist ein Antrag bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.

Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst schriftlich beauftragen.

Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion