Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Abmeldung von der Schweiz – Sinn oder Unsinn (Sonstiges)

Huku, Freitag, 16. Februar 2024, 11:24 (vor 72 Tagen) @ Luca

Guten Tag Sali

Ich hab's wie folgt gemacht:

* Bei der Wohngemeinde nicht abgemelden
- da Du weiterhin in formell Wohnsitz in der Schweiz hast, musst Du den Behörden evt eine neue
Wohnadresse bekannt geben (Freunde, Eltern u.dg), falls du die bisherige Wohnung kündigst.
- du bist weiterhin steuerpflichtig in der CH
- du kannst die CH-Krankenkasse weiterlaufen lassen (ich nehmean, Du willst nicht ohne KK
unterwegs sein)
- du kannst eine Reiserückholversicherung für medizinische Notfälle problemlos abschliessen

* Die Autonummernschilder beim Strassenverkehrsamt hinterlegen
- du behältst den Fahrzeugausweis.
- Autosteuern werden von Dir während der Hinterlegung der Kontrollschilder keine gefordert.
- Autoversicherung wird während der Hinterlegung ebenfalls ausgesetzt. Dein Auto ist ausserhalb
Europas sowieso nicht versichert, auch wenn Du Dein Kontrollschild nicht hinterlegen würdest.
- Bei der Rückkehr aus SA ist es ein Leichtes, die hinterlegten Kontrollschilder wieder zu
aktivieren. So kannst Du gleich am Ankunftshafen die Kontrollschilder wieder am Fahrzeug
montieren - und bist absolut legal unterwegs.
- Autoschildersatz gemäss Fahrzeugausweis anfertigen lassen (schau im Internet) und, sobald das
Fahrzeug ausserhalb Europas ist oder bei der Abgabe im Hafen am Fahrzeug montieren.
- Mindestens die im jeweiligen Land obligatorische Fahrzeugversicherung (Haftpflicht)an der
Grenze abschliessen (oft ist eine Versicherung in mehreren Ländern gültig).

* Falls Du in der Schweiz wehrpflichtig bist, d. h. aktiven Militärdienst leisten musst.
- beantrage Auslandurlaub.


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