Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Verschiffung ohne TÜV? (Verschiffung)

woming @, Freitag, 17. August 2012, 11:25 (vor 4272 Tagen) @ kaiahnig

was dich neben dem TÜV vielleicht noch interessieren könnte, ist das Kleingedruckte der Kfz-Versicherungen u.a. für die USA. So ist ein gängiger Passus, dass im Ausland zugelassene Fahrzeuge (Temporary Import) für einen gültigen Versicherungsschutz noch im Heimatland angemeldet sein müssen.

ja,
sicher.
Ist ein endloses Thema.

Aber die (z.B.) USA-Versicherung kommt ohnehin nicht für Schäden auf,
die nach Abgabe ab USA-Export-Hafen entstehen (dort ist bereits "Ausland").

Aber was bedeutet "angemeldet"?
Eine deutsche "zeitweilige Außerbetriebsetzung" entspricht kaum dem
USA-Terminus "angemeldet/abgemeldet". Das KFZ ist ja weiterhin offiziell
auf den Halter eingetragen und somit der Rückbezug eindeutig.

In Gegenrichtung (D -> USA) empfiehlt sich daher ggf ein D-Saisonkennzeichen,
wo man außerhalb der Aktiv-Phase im Ausland herum fährt. Somit ist das
KFZ in D nicht abgemeldet.

In Mexico sahen wir ein WoMo, die mit deutschem Kurzzeit-Kennzeichen
herum fuhren. Logischerweise ohne TÜV-Stempel.

WomIng


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