Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Aufhebung des Freihafens Hamburg (Sonstiges)

eurit758, Dienstag, 07. Februar 2012, 09:18 (vor 4465 Tagen) @ Luther

Der Paragraph und das ganze Umsatzsteuergesetz ist völlig irrelevant für Leute, die ein "normal" in Deutschland gekauftes, also umsatzversteuertes, Auto ins Ausland überführen und es nach einiger Zeit wieder zurückbringen.
Dem ist nicht so, denn im (Frei)Hafen werden Leistungen erbracht und berechnet [z.B. Therminal Handling, packen/entpacken etc] die dann nicht mehr umsatzsteuerfrei sind.

Wenn Du schreibst, "Ohne Agenten läuft überhaupt nichts mehr und teurer wird es auch.", woher weißt Du das? Ist das nicht Spekulation?
Ausfuhranmeldungen, Gefahrgutanmeldungen (bei Container) usw. müssen elektronisch gemacht werden. Dafür ist eine EORI-Zollnummer erforderlich - Hast Du die? Kannst Du elektronische Anmeldungen über ATLAS machen?

Dieses Forum ist voller Berichte von Leuten, die schreiben, in Buenos Aires kriegt man das Auto nur mit einem Agenten an Land und die z. T. ziemlich von diesen ausgenommen worden sind. Aber einzelne schreiben auch, dass sie es allein geschafft haben. Mir selbst ging es in Buena Ventura / Kolumbien ebenso.
Wir sprechen über die Zukunft, nicht über die Vergangenheit.

Aber die Folgen, die Du schwarz an die Wand malst, die sind bis jetzt Spekulationen.
Das ist ein bereits beschlossenes Gesetz.


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