Womo bei Rueckkehr nach D verzollen??? (Papierkram)
Hallo Martin,
ich bin über Land reingekommen. Aber das spielt keine Rolle, die Bestimmungen sind keine anderen, als wenn Du über See kommst.
Wo siehst Du ein Problem und warum siehst Du es "schwierig"? Bei mir bestand aufgrund des Ausfuhrkennzeichens zunächst Zweifel, dass für den Wagen bereits Umsatzsteuer bezahlt worden war, der ließ ich aber ausräumen. Mit was für Kennzeichen fährst Du denn? Was für Wagenpapiere hast Du?
Da Dein TÜV abgelaufen ist, musst Du den Wagen aber wie auch ich damals stehen lassen, in den Ort reinfahren und Dir ein "Kurzzeitkennzeichen" (früher: "Rotes Kennzeichen") holen, das für maximal fünf Tage gültig ist, um nach Hause und ggf. zum TÜV zu fahren. Wahrscheinlich wirst Du aber einige Zeit brauchen, den Wagen abnahmefähig zu machen, dann musst Du dir halt noch einmal ein "Kurzzeitkennzeichen" besorgen.
Gruß
Luther
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- Womo bei Rueckkehr nach D verzollen??? -
motomartin,
31.08.2011, 19:32
- Womo bei Rueckkehr nach D verzollen??? - mojokalle, 31.08.2011, 21:03
- Womo bei Rueckkehr nach D verzollen??? -
Luther,
01.09.2011, 21:36
- Womo bei Rueckkehr nach D verzollen??? -
motomartin,
02.09.2011, 04:29
- Womo bei Rueckkehr nach D verzollen??? - Luther, 04.09.2011, 22:20
- Womo bei Rueckkehr nach D verzollen??? -
motomartin,
02.09.2011, 04:29