Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Womo bei Rueckkehr nach D verzollen??? (Papierkram)

Luther @, Donnerstag, 01. September 2011, 21:36 (vor 4626 Tagen) @ motomartin
bearbeitet von Luther, Donnerstag, 01. September 2011, 22:27

Hallo Martin,

nein, musst Du nicht, wenn Du Dein Fahrzeug "ganz normal" in D gekauft und ausgeführt hast.

Bei "Wiedereinfuhr" fällt nur dann Zoll an, wenn die Ware im Ausland "veredelt" wurde, dann ist für die Veredelung Zoll zu bezahlen. Mit einer Dreijahresfrist hat das nichts zu tun.

Dein Fahrzeug ist ja vermutlich nicht "veredelt" worden. Der Zollbeamte könnte aber Zeifel haben, ob das Fahrzeug überhaupt schon mal in D war und dort versteuert wurde. Du müsstest ihm also, falls er Zweifel hat, beweisen, dass das eingeführte Fahrzeug dasselbe ist wie das, das Du vor sechs Jahren ausgeführt hast.

Ein weiterer Punkt ist die Mehrwertsteuer. In meinem Fall war es z. B. so, dass ich mit einem Ausfuhrkennzeichen ausgereist bin, um während der Zeit der Reise keine KFZ-Steuern bezahlen zu müssen. Da wurden die Zollbeamten, als ich wieder einreiste, hellhörig, denn: Wenn ich das Fahrzug von vornherein zur Ausfuhr erworben hätte, entweder neu, oder von einem Verkäufer, der die Umsatzsteuer ausweisen kann, hätte ich zunächst Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Wenn ich D dann aber innerhalb weniger Tage verlassen hätte, hätte ich sie mir wieder erstatten lassen können. Da aber aus meinem KFZ-Schein hervorging, dass ich vor der Ausreise zwei Jahre lang mit dem Fahrzeug in D herumgefahren war, war klar, dass ich keine Mehrwertsteuererstattung bekommen hatte, ich brauchte die Steuer also nicht nachzuzahlen.

Wenn Du Dein Fahrzeug in D unter Bezahlung der Mehrwertsteuer erworben hast, dasselbe wieder einführst, es im Ausland nicht „veredelt“ wurde, und das im Zweifelsfall beweisen kannst, hast Du also nichts zu befürchten.

Grüße
Luther


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