Vergabe von Kurzzeitkennzeichen (Sonstiges)
Eine online-Bestellung ist nur noch für die eVB-Nummer, d.h. die Versicherung, möglich (Kosten 49,-Euro). Das Kennzeichen wird nicht mehr verschickt. Man braucht ja nur mal die angegebene ULR anzuklicken.
Mit er eVB-Nummer geht man zum örtlichen Straßenverkehrsamt und erhält dort die Schilder.
An einem anderen Straßenverkehrsamt als dem, bei dem man gemeldet ist, bekommt man definitiv keine Kennzeichen. Die gesetzliche Regelung (§ 16 Fahrzeugzulassungsverordnung) gilt seit 1.11.2012 bundesweit.
aubi
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aubi,
14.05.2013, 19:48
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dare2go,
15.05.2013, 08:40
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John,
15.05.2013, 14:31
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aubi,
15.05.2013, 21:22
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Swantje,
17.05.2013, 11:19
- Vergabe von Kurzzeitkennzeichen -
WomIng,
18.05.2013, 12:03
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Swantje,
18.05.2013, 15:56
- Vergabe von Kurzzeitkennzeichen - aubi, 18.05.2013, 20:18
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Swantje,
18.05.2013, 15:56
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WomIng,
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Swantje,
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John,
15.05.2013, 14:31
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dare2go,
15.05.2013, 08:40