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Womo bei Rueckkehr nach D verzollen??? (Papierkram)

motomartin, Mittwoch, 31. August 2011, 19:32 (vor 4627 Tagen)

Hallo miteinander

Habe zusammen mit meiner Frau mehrere (6) Jahre Nord und Mittelamerika bereist.
Hatten das Fahrzeug in Deutschland abgemeldet.

Jetzt bei der Rueckverschiffung muessen wir anscheinend das Fahrzeug in Deutschland verzollen, obwohl selbiges Urspruenglich aus Deutschland stammt. Kann das sein?
Weiss da jemand mehr?

Gruesse Martin

Womo bei Rueckkehr nach D verzollen???

mojokalle, Mittwoch, 31. August 2011, 21:03 (vor 4627 Tagen) @ motomartin

Hallo Martin

ja das kann der Zoll verlangen, läuft unter dem Kosenamen "Wiedereinfuhrzoll", der wird fällig wenn das Fahrzeug länger als 3 Jahre außer Landes war und es spielt dabei wohl keine Rolle ob das Fahrzeug hier ab- oder angemeldet ist.
Man kann es im Internet auch recherchieren. Über die Höhe kann ich keine Angaben machen, da ich davon noch nicht betroffen bin.

Suerte

Womo bei Rueckkehr nach D verzollen???

Luther @, Donnerstag, 01. September 2011, 21:36 (vor 4626 Tagen) @ motomartin
bearbeitet von Luther, Donnerstag, 01. September 2011, 22:27

Hallo Martin,

nein, musst Du nicht, wenn Du Dein Fahrzeug "ganz normal" in D gekauft und ausgeführt hast.

Bei "Wiedereinfuhr" fällt nur dann Zoll an, wenn die Ware im Ausland "veredelt" wurde, dann ist für die Veredelung Zoll zu bezahlen. Mit einer Dreijahresfrist hat das nichts zu tun.

Dein Fahrzeug ist ja vermutlich nicht "veredelt" worden. Der Zollbeamte könnte aber Zeifel haben, ob das Fahrzeug überhaupt schon mal in D war und dort versteuert wurde. Du müsstest ihm also, falls er Zweifel hat, beweisen, dass das eingeführte Fahrzeug dasselbe ist wie das, das Du vor sechs Jahren ausgeführt hast.

Ein weiterer Punkt ist die Mehrwertsteuer. In meinem Fall war es z. B. so, dass ich mit einem Ausfuhrkennzeichen ausgereist bin, um während der Zeit der Reise keine KFZ-Steuern bezahlen zu müssen. Da wurden die Zollbeamten, als ich wieder einreiste, hellhörig, denn: Wenn ich das Fahrzug von vornherein zur Ausfuhr erworben hätte, entweder neu, oder von einem Verkäufer, der die Umsatzsteuer ausweisen kann, hätte ich zunächst Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Wenn ich D dann aber innerhalb weniger Tage verlassen hätte, hätte ich sie mir wieder erstatten lassen können. Da aber aus meinem KFZ-Schein hervorging, dass ich vor der Ausreise zwei Jahre lang mit dem Fahrzeug in D herumgefahren war, war klar, dass ich keine Mehrwertsteuererstattung bekommen hatte, ich brauchte die Steuer also nicht nachzuzahlen.

Wenn Du Dein Fahrzeug in D unter Bezahlung der Mehrwertsteuer erworben hast, dasselbe wieder einführst, es im Ausland nicht „veredelt“ wurde, und das im Zweifelsfall beweisen kannst, hast Du also nichts zu befürchten.

Grüße
Luther

Womo bei Rueckkehr nach D verzollen???

motomartin, Freitag, 02. September 2011, 04:29 (vor 4626 Tagen) @ Luther

Dake fuer die Infos. Wie kam euer Fahrzeug damals an? Im Container in Deutschland oder irgendwie anders, RoRo oder in Holland? Wie bekomme ich wohl den Zoellner dazu das auch so zu sehen? bzw. wie lautet die Bezeichnung dieser Art der (Wieder-)Einfuhr?
WEnn ich gewusst haette dass das so kompliziert ist, haette ichs nicht selber gemacht. :-)

Gruesse

Womo bei Rueckkehr nach D verzollen???

Luther @, Sonntag, 04. September 2011, 22:20 (vor 4623 Tagen) @ motomartin

Hallo Martin,

ich bin über Land reingekommen. Aber das spielt keine Rolle, die Bestimmungen sind keine anderen, als wenn Du über See kommst.

Wo siehst Du ein Problem und warum siehst Du es "schwierig"? Bei mir bestand aufgrund des Ausfuhrkennzeichens zunächst Zweifel, dass für den Wagen bereits Umsatzsteuer bezahlt worden war, der ließ ich aber ausräumen. Mit was für Kennzeichen fährst Du denn? Was für Wagenpapiere hast Du?

Da Dein TÜV abgelaufen ist, musst Du den Wagen aber wie auch ich damals stehen lassen, in den Ort reinfahren und Dir ein "Kurzzeitkennzeichen" (früher: "Rotes Kennzeichen") holen, das für maximal fünf Tage gültig ist, um nach Hause und ggf. zum TÜV zu fahren. Wahrscheinlich wirst Du aber einige Zeit brauchen, den Wagen abnahmefähig zu machen, dann musst Du dir halt noch einmal ein "Kurzzeitkennzeichen" besorgen.

Gruß
Luther

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