Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen (Sonstiges)

Jan @, Mittwoch, 05. Januar 2011, 01:07 (vor 4866 Tagen)

Hallo,

wir haben ein großes Problem, ich hoffe jemand kann uns helfen.

Wir haben ein Schweizer Wohnmobil gekauft, welches in Argentinien ist. Der Vorbesitzer ist wieder in Europa. Wir haben alle Fahrzeugpapiere, die laufen ja aber auf den Namen des Vorbesitzers. Der Vorbesitzer hat versäumt, uns eine Genehmigung in Argentinien auszustellen, dass wir das Fahrzeug fahren dürfen (Permiso de conducir).

Die Frage ist: Wie können wir mit dem Wohnmobil über eine Grenze fahren bzw. wie können wir aus Argentinien rausfahren? Wie machen das andere?

Darf ein Tourist sein europäisches Fahrzeug überhaupt an einen anderen Touristen verkaufen?

Ich hoffe jemand weiß einen Rat, wir sind gerade ratlos.

Vielen Dank an euch im Voraus,

Gruß Knud

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Gringo, Mittwoch, 05. Januar 2011, 03:19 (vor 4866 Tagen) @ Jan

Ich kenne es so: Der neue Besitzer bekommt die Papiere, meldet das FZG in Deutschland auf seinen Namen um und tritt die Reise an. Keine Ahnung wie es ist wenn die Papiere noch auf den Vorbesitzer laufen. So kommt ihr aber bestimmt nicht aus dem Land, da wirds schon bei der ersten Polizeikontrolle problematisch. Und ob es da einfach reicht dass Euch der Vorbesitzer irgendein Erlaubnis austellt, sein Fahrzeug führen zu dürfen, glaub ich nicht. Setzt Euch am Besten mit dem Vorbesitzer in Verbindung, der wird wissen was zu tun ist.
Dass man einfach ein Auto kauft, ohne sich vorher zu informieren, versteh ich nicht...

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Frank @, Santiago, Mittwoch, 05. Januar 2011, 04:25 (vor 4865 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

dieser Fall ist nicht ideal... um nicht zu sagen es koennte kompliziert bis unmoeglich werden ohne ein Beglaubigung (vor Notar) mit dem Fahrzeug da wegzukommen.

Eine Idee habe ich aber: du sagst es handelt sich um ein CH Fahrzeug. In CH kann man falls man in Besitz des Fahrzeugausweises ist, jedes Fahrzeug auf seinen Namen umschreiben lassen. Dazu braeuchtest du einen Versicherungsausweis und jemand der dir in CH etwas hilft plus seine Adresse ausleiht. Damit hast du danach das Fahrzeug auf deinen Namen. Alternativen sind dann sehr kreativ, gehen in Richtung illegal.

Schreibe mir doch kurz auf frbeer@cisco.com ein Mail und allenfalls einem Tel wo man dich erreichen kann.

Gruss
Frank

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Boris, CH, Mittwoch, 05. Januar 2011, 04:34 (vor 4865 Tagen) @ Jan

Hallo Jan (Knud?)

Der Verkäufer soll euch per Post eine ins Spanische übersetzte, notariell beglaubigte Berechtigung zuschicken. Da drin soll stehen, dass es euch eben erlaubt ist, mit dem Fahrzeug zu fahren. (Eine solche Berechtigung gibt es mehrsprachig als Vorlage auf der ADAC-Seite zum Download. Ich würde aber wenn immer möglich, eine notarielle Beglaubigung machen lassen. Je offizieller, desto besser. Inkl. Passkopien aller Beteiligten etc.)
So wird das bei Fahrzeugwechseln unter Europäern sehr häufig gemacht. Halt mit dem Unterschied, dass man das normalerweise noch in Argentinien erledigt...
Aber das sollte so schon klappen!

Habt ihr denn auch keinen Kaufvertrag oder ähnliches? Das ist ja übel.
Mit Null Nachweis, dass das Auto tatsächlich euch gehört, werdet ihr schon Probleme kriegen, bevor ihr an eine Grenze gelangt.
Dass man sich im Voraus rein gar nicht informiert, verstehe ich auch nicht ganz. Dieser Hinweis hilft dir jetzt natürlich wenig. Was dir aber etwas hilft, ist der Hinweis, DASS man sich informieren kann! Hier im Forum beispielsweise! Die Abwicklung eines Fahrzeugwechsels gehört hier wohl zu den Top-3-Themen. Also: Nimm dir Zeit, benütze die Suchfunktion und INFORMIER dich (selbst). Diese Arbeit wird dir hier keiner abnehmen...

Beste Grüsse und viel Glück
Boris

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Boris, CH, Mittwoch, 05. Januar 2011, 04:39 (vor 4865 Tagen) @ Jan

kleine Zusatzfrage: Wo seid ihr überhaupt? Schon in Südamerika? Oder noch in Europa? Das wär auch noch spannend zu wissen...

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Jan @, Mittwoch, 05. Januar 2011, 22:37 (vor 4865 Tagen) @ Boris

Hallo Boris,

wir sind bereits in Argentinien. Den Kaufvertrag haben wir natürlich. Ist eben nur die Frage, ob der aduana uns das abnimmt bzw. ob es überhaupt erlaubt ist ein Fahrzeug von einem Touri zu kaufen. Es gibt ja auch die Möglichkeit, dass der Vorbesitzer über die argentinische Botschaft in Deutschland an die Botschaft in Argentinien die Permiso sendet. Dann ist allerdings "beglaubigt", dass der Vorbesitzer nicht im Land sondern schon zurück ist. Das könnte auch ein Problem sein...

Ehrlich gesagt, habe ich das Forum auch durchsucht. Es gibt sehr vieles, aber genau diese Frage habe ich nicht gefunden. Meistens heißt es halt: ich glaube, ich denke, aber ich habe niemanden gefunden, der aus eigener Erfahrung eine Lösung kennt.

Ich danke dir schonmal,
Gruß

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pointsix, Donnerstag, 06. Januar 2011, 03:01 (vor 4865 Tagen) @ Jan

hey,


sag mir doch mal wann die letzte inverkehrssetzung war?


sofern dies älter ist als 1 jahr kannst du dies auch hier (schweiz) vergessen einen gültigen Fahrzeugausweiss zu erhalten!

Ich fliege am 13 Jan nach buenosaires falls du noch vom vorbesitzer ne unterschrift oder sonst irgendwelche dockumente benötigst dan schrieb mich an!

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pointsix, Donnerstag, 06. Januar 2011, 03:07 (vor 4865 Tagen) @ pointsix

noch wa skleines:

nach meinem wissens nach sollte dir so ein schreiben reichen das du die erlaubniss hast das fahrzueg zu fahren allerdings benötigst du die unterschrift und ein passkopie des richtigen besitzers!

hab so ein vorgedrucktes vormular (auf spanisch) gesehen kan mich aber nicht mer genau erinnern denke es war tcs oder sogar mfk selber! aber bevor ich dieses suchen würde sollt ich von dir wissen wie der stand der dinge ist!


lg

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Jan @, Donnerstag, 06. Januar 2011, 21:43 (vor 4864 Tagen) @ pointsix

Hi, danke dir schonmal für deine nette Antwort!

Mittlerweile glaube ich, dass Problem ist: Der Vorbesitzer darf das Land gar nicht ohne Auto verlassen! (Auskunft vom Aduana von einem Grenzübergang)WEnn ich also eine Erlaubnis zum Fahren von ihm kriege (notariell, z.b. in der botschaft) steht da ja drauf, dass die Genehmigung in Deutschland gemacht wurde! Mit einer Genehmigung die hier in Argentinien gemacht wurde, gibt es wohl keine Probleme.
Das Auto ist schon seit drei Jahren in Argentinien.

lg

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Boris, CH, Donnerstag, 06. Januar 2011, 04:43 (vor 4864 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

dass ein Touri einem anderen Touri in Argentinien sein europäisches Auto weiterverkauft, ist gang und gäbe! Definitiv keine second hand info, ich habe es selbst gemacht! Unsere Nachfolger dann wieder und deren Nachfolger ebenfalls. Es geht!
Wenn du eine beglaubigte Bescheinigung von den Vorbesitzern hast, dass du mit dem Auto (über die Grenze) fahren darfst, funktioniert das ebenfalls. Das ist nun allerdings eine second-hand-info von mir. Wir haben damals die Variante gewählt, gemeinsam einen Grenzübergang zu machen. Aber der Vorgang wurde so oft geschildert, dass es keine Erfindung sein kann. Müssen wir jetzt hier auch noch die Gesetzmässigkeit mathematischer Axiome nachweisen? Wie gesagt, das wird oft so gemacht. Vielleicht findet sich noch jemand, der die Variante durchgezogen hat und dir das bestätigt. (Allerdings: wenn die ehemaligen Infosuchenden ihre Reise beendet haben sehen sie leider meist nicht mehr hier auf dem Forum vorbei und geben ihre Erfahrungen preis. Aber das ist ein anderes Thema...)
Dass die entsprechende notariell beglaubigte Bestätigung der Vorbesitzer nicht schon in Arg. gemacht wurde, ist wie gesagt ärgerlich. Das müsst ihr nun interkontinental nachholen. Ansonsten bleibt sich alles gleich. Da versteh ich die Aufregung anderer Forenteilnehmer nicht ganz. Einem kontrollierenden Polizisten ist es doch Wurst, ob das Dokument über den Atlantik rübergeschickt wurde, oder ob es der Vorbesitzer grad vor 5 Minuten übergeben hat. Der Sachverhalt bleibt absolut der gleiche...

Beim erstbesten Grenzübergang würde ich die Fahrzeugpapiere dahingehend "verändern", dass sie nun auf deinen Namen lauten. Dann hast du nie mehr irgendwelche Probleme. Wie sowas geht, findest du ebenfalls hier im Forum...

PS: Als kleines Druckmittel gegenüber der Vorbesitzer: Dass sie euch bei der Sache weiterhin behilflich sind, liegt auch in ihrem eigenen Interesse! Wenn mit dem Wagen nun irgendwas ist (beispielsweise wenn er nicht rechtzeitig aus dem Land geführt wird) werden sie bei ihrem nächsten Besuch in Argentinien zur Verantwortung gezogen. Der Wagen läuft in Argentinien immer noch unter ihrem Namen!

Beste Grüsse
Boris

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Jan @, Donnerstag, 06. Januar 2011, 21:59 (vor 4864 Tagen) @ Boris

Hi boris,

vielen Dank dir. Die Sache mit den veränderten Fahrzeugpapieren bei einer Wiedereinreise ist uns bekannt. Ist alles vorbereitet. Das Problem ist die Ausreise.

Die Frage ist: Wenn wir die Erlaubnis vom Vorbesitzer aus Deutschland kriegen, zB über die Botschaften Deutschland/Argentinien, ist klar, dass der Vorbesitzer nicht im Land ist.
Hier sind wir unsicher! Darf der (Vor)besitzer das Land ohne Fahrzeug verlassen? Wenn ja, wäre alles gut, wenn nein, müsste der Vorbesitzer einreisen...

Weißt du, ob der Besitzer ohne Fahrzeug ausreisen darf? Das würde uns sehr helfen!

Ich danke dir für deine Hilfe.

lg

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Boris, CH, Freitag, 07. Januar 2011, 00:14 (vor 4864 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

ich kenne die genauen Gesetzestexte halt nicht. Aber es ist ein Fakt, dass viele Reisende ihr Fahrzeug in Argentinien einstellen, ein paar Wochen/Monate nach Hause fliegen und dann wieder zurückkommen, um weiterzureisen. In Foz haben wir auch mal das Auto auf der Brasilianischen Seite gelassen, sind für einen Tag auf die argentinische Seite der Fälle ausgereist, und am Abend wieder in Bras. eingereist. Ging problemlos. Ist zwar der umgekehrte Fall, aber so ähnlich ist das sicherlich auch in Argentinien. "Aduana" und "Micracion" sind ja zwei verschiedene Institutionen...
Es würde sonst ja auch keinen Sinn machen, dem Auto 6 Monate Aufenthalt zu "erlauben", wenn die Personen eh nur 3 Monate im Land bleiben dürfen.
Die im Zolldokument eingetragene Aufenthaltsdauer des Fahrzeugs darf halt nicht überschritten werden...

Es könnte geradesogut ein Vorteil sein, wenn ein europäischer Notar die Beglaubigung ausgestellt hat. Wirkt auf argentinische Beamte möglicherweise offizieller/glaubwürdiger/echter.
Wozu ihr die Botschaft in die Sache hineinziehen wollt, sehe ich nicht ganz ein. Als Postadresse?

Gruss
Boris

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Jan @, Samstag, 08. Januar 2011, 20:26 (vor 4862 Tagen) @ Boris

Hi Boris,
ich war gestern in Buenos Aires bei der Zollbehörde. Zuständig ist am Ende die Abteilung Resguardo (Division Resguardo). Ist direkt beim Präsidentenpalast.
Folgende definitive Aussagen habe ich vom Leiter der Abteilung bekommen:

1. Ein Touri Fahrzeug (also keine Einfuhrsteuer) darf nicht an andere touris verkauft werden. (Macht auch Sinn, denn sonst gibt es ja eine offizielle Möglichkeit, das Fahrzeug für immer und ewig im Land zu lassen).

2. Der Besitzer eines Fahrzeuges darf das Land nicht verlassen! Das es gemacht wird ist bekannt. Solange mit dem auto nichts ist, gibt das auch keine Probleme. Wird es allerdings bekannt, ist das eine Straftat.

Die gleichen Aussagen habe ich telefonisch von einem Grenzübergang erhalten.

Es gibt hier viele Meinungen. Ich möchte nur widergeben, was mir von der Zollbehörde in der Hauptstadt persönlich gesagt wurde.

--> Für uns persönlich bleibt also das Problem, dass wir keine in Argentinien ausgestellte Genehmigung haben, das Fahrzeug zu fahren.

Was ich nicht verstehe: Wir sind doch nicht die ersten die ein Fahrzeug übernehmen, dessen (Vor)besitzer nicht mehr im Land sind. Wie haben das andere gemacht?

Gruß björn

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Ronja, Sonntag, 09. Januar 2011, 02:05 (vor 4862 Tagen) @ Jan

Hallo Björn,

nach 1,5 Jahren in Südamerika habe ich eines gelernt: wer viel frägt, bekommt viele Antworten und hat viel Ärger. Also hör einfach auf so viele Fragen zu stellen und fahr einfach los!! Der Vorbesitzer soll Dir eine Erlaubnis schreiben, dass Du mit seinem Fahrzeug fahren darfst oder noch einfacher - fälsch Dir einfach Fahrzeugepapiere ;-) Kein Mensch dort drüben weiß wie die Originale aussehen.

Du bist da drüben nicht im Bürokraten-Deutschland also werd einfach etwas lockerer und genieße Deine Zeit statt sie mit dem Papierkram zu vergeuden.

Ich wünsche Euch einen unvergesslichen Urlaub! :-)

Liebe Grüße

Ronja

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Luther @, Sonntag, 09. Januar 2011, 04:28 (vor 4861 Tagen) @ Ronja

Hallo Ronja,

Du hast natürlich recht, auch ich habe in SA viele Dinge getan, die eng gesehen illegal ware, und bin immer durchgekommen. Man muss Grenzbeamten und Olizisten gegenüber immer selbstbewusst auftreten und darauf bestehen, dass das, was man sagt, richtig ist. Aber, wenn Du schreibst

fälsch Dir einfach Fahrzeugpapiere

dann wäre ich für Tipps dankbar. Ich habe das schon mehrmals an anderer Stelle gefragt. Aber niemand, der vorher fröhlich locker Fälschung empfohlen hatte, war bereit, zu erklären, wie man das konkret macht.

Wenn Du gefälschte Papier hast, sag doch mal, wie Du es gemacht hast und zeig in Kopie vor, wie sie jetzt aussehen. Deinen Namen und andere Details, die Deine Identität oder die Deines Fahrzeugs erkennen lassen könnten, kannst Du natürlich einschwärzen. :-)

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Ronja, Sonntag, 09. Januar 2011, 18:14 (vor 4861 Tagen) @ Luther

Hallo Luther,

wir haben unsere Papiere nicht gefälscht, sondern farbig kopiert und eingeschweißt. Die haben wir jedes Mal gezeigt wenn danach gefragt wurde. In Bolivien an einer Mautstelle wollte der "nette" Beamte die Papiere nur gegen Bestechungsgeld rausrücken, ich habe ihm das Geld nicht gegeben, sondern alles Nachgefragte - die zwei Warndreiecke, den Feuerlöscher und das Erste-Hilfe-Zeug präsentiert und nach einer Diskussion über von ihm erfundenen Stempel (da sind sie ja oft sehr erfinderisch ;-) habe ich die Kopie zurückbekommen. Hätte er aber nicht eingelenkt, wären wir einfach weitergefahren. An den Grenzen zu Chile und Argentinien habe ich die Originale aus dem Tresor geholt. Aber auch dort hätten sie vermutlich den Unterschied nicht gemerkt.

Freunde von uns hatten die Papiere komplett gefälscht und hatten damit nie irgendwelche Probleme. Ich kann sie gerne fragen ob sie ihre Vorlagen weitergeben.

Sicherer, respektvoller Auftritt (auf gar keinen Fall arrogant!!) schützt immer am besten vor Ärger. Wenn Jan sich allerdings jetzt schon solche Sorgen um korrekte Papiere und Vorgänge macht, bezweifle ich, dass er sehr viel Spaß in Südamerika haben wird. Denn dort ticken halt nicht nur die Uhren anders, sondern die Menschen dort haben einfach eine völlig andere Mentalität. Jan sollte versuchen, etwas lockerer zu werden, nur dann wird er tolle Erfahrungen machen und nicht von einem Ärger zum nächsten rennen. Wir haben uns am Anfang natürlich auch viel zu viele Sorgen gemacht und wurden erst mit der Zeit lockerer. Aber dafür ist dieses Forum ja auch da - um solche Erfahrungen weiterzugeben und Anderen ein sicheres Gefühl zu geben.

Ist natürlich auch etwas ungünstig, dass sich Jan erst dort drüben um alles kümmert. Hier in Deutschland ist es ja nicht allzu schwer, Dokumente einzuscannen, zu bearbeiten (sprich Daten zu ändern) und auf "offiziel" aussehendem (z. B. mit Wasserzeichen) Papier auszudrucken. Das alles dort drüben zu bewerkstelligen ist natürlich auch möglich, aber mit einiger Rennerei verbunden. Plant man solch eine Reise nicht etwas besser?!?

Liebe Grüße
Ronja

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Luther @, Sonntag, 09. Januar 2011, 18:35 (vor 4861 Tagen) @ Ronja

Hallo Ronja,

vielen Dank für Deine Antwort. Ja, so wie Ihr das gemacht habt, mache ich das mit meinem Führerschein. In Mexico habe ich schon fünf Stück zurückgelassen. :-) Aber da brauche ich auch nichts dran zu ändern.

Würde ich aber einen KFZ-Schein einscannen und wollte dann den Besitzernamen und Adresse total ändern, sähe ich da doch Probleme. Deshalb würde mich schon interessieren, wie Deine Freunde das gemacht haben und/oder wie es jetzt aussieht.

Grüße
Luther

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Jan @, Montag, 10. Januar 2011, 21:52 (vor 4860 Tagen) @ Ronja

Hallo Ronja,

klar hast du recht, wir haben uns nicht ausreichend gekümmert.
Die Frage ist halt nur: Wie lösen wir jetzt das Problem, dazu habe ich bisher leider nichts gefunden.

Gruß

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Muckiveco, Sonntag, 09. Januar 2011, 18:33 (vor 4861 Tagen) @ Luther

Die wenigsten fälschen Papiere sondern kopieren diese um nicht die Originale aus den Händen zu geben. Dies ist sicher nicht ganz unbegründet und oftmals hilfreich. Das vorweisen solcher Kopien ist selbstverständlich illegal. In Costa Rica akzeptierte ein Polizist sogar unseren kopierten schwarz/weiß Führerschein, :-D smile!!!

Einige wenige Reisenden sind mit Computer, Scanner, Stempel und entsprechendem Papier ausgerüstet, das alles sollte man aber besser vorher besorgen. Wir haben gefälschte Papiere gesehen die waren wirklich absolut professionell.

Bei der Durchquerung von Entre Rios sprach einer der Polizisten gutes Deutsch und verlangte die Originalpapiere :-| auch so etwas kann natürlich vorkommen!

Gruß Muckiveco

Hallo,Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Luther @, Sonntag, 09. Januar 2011, 18:37 (vor 4861 Tagen) @ Muckiveco

Hallo,

Wir haben gefälschte Papiere gesehen die waren wirklich absolut professionell.

wie macht man das?

???
Luther

Hallo,Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Ronja, Sonntag, 09. Januar 2011, 23:49 (vor 4861 Tagen) @ Luther

Hallo Luther,

die nachfolgende "Anleitung" dient ausschließlich zu Übungszwecken, stellt keine illegale Anleitung zur Bildbearbeitung dar und ist überhaupt nur so zum Spaß und zur Übung für die Bildbearbeitung gedacht.

Aber egal, wer also eine "Sicherungskopie" zu Hobbyzwecken erstellen möchte benötigt einen PC, ein Bildbearbeitungsprogramm, einen (guten) Scanner und Drucker, wenn möglich wasserfestes Papier und geht dann wie folgt vor:
- mit hoher Auflösung Dokument einscannen
- Dokument mit Bildbearbeitung öffnen
- auf Hintergrund (Maserung) abgestimmtes, unbeschriftetes Teil markieren, kopieren und über den ausgedruckten Namen wieder einfügen - schwups ist der Name weg...
- Textfeld an gleicher Stelle einfügen - transparente Schrift wählen, möglichst anthrazit als Farbe wählen (schwarz ist zu dominant...) - Text eingeben (Courier o.ä, meist 26 Punkt)
- so mit den weiteren Feldern Vorname und Adresse vorgehen
- ABSPEICHERN, zwischendrin nicht vergessen!
- wenns nicht super aussieht: üben, üben, üben...
- danach auf das wasserfeste Papier ausdrucken - doppelseitger Druck für die 2. Seite nicht vergessen
- auf Schneidermaschine gut ausschneiden - FERTIG!
- wer es ganz perfekt haben will, besorgt sich noch einen Hologramm-Aufkleber oder druckt ähnliches selber und verziert damit die Kopie - für Perfektionisten...

Wenn man das ein wenig übt, sieht es wirklich "echt" aus - für den Straßengebrauch und für das Familienalbum ;-)

So, hoffentlich hilft das nun ein wenig, um die Reisephotos ein bischen zu verschönern und die Dokumentensicherheit zu gewährleisten.

Hallo,Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Luther @, Montag, 10. Januar 2011, 03:59 (vor 4860 Tagen) @ Ronja

Hallo Ronja,

schade, dass man in diesem Forum keine Punkte, Sterne oder Ähnliches vergeben kann. Du würdest 10 (in Worten: zehn) von mir bekommen!

Danke!
Luther

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Luther @, Freitag, 07. Januar 2011, 04:16 (vor 4863 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

zunächst auch von mir noch mal: Ausländer dürfen an Ausländer Autos verkaufen, die das Land dann mit dem Fahrzeug verlassen. Es ist sogar die einzig sinnvolle Verkaufsmöglichkeit, denn beim Verkauf an Einheimische würde ein Einfuhrsteuer fällig, die so hoch ist, dass der Verkauf unrentabel wird.

Darf der (Vor)besitzer das Land ohne Fahrzeug verlassen?
Weißt du, ob der Besitzer ohne Fahrzeug ausreisen darf?

Ja, das darf er. Aaaaber, wonach Du noch gar nicht gefragt hast: Das Fahrzeug darf nur acht Monate im Land bleiben! In Uruguay darf es das zwölf Monate, deshalb bringen Leute, die ihr Fahrzeug zeitweilig zurücklassen, meist dorthin. Dazu findest Du mehrere Beiträge hier im Forum. Ich kenne jemanden, der ist, weil er das Fahrzeug länger zurückgelassen hat, nach einem Jahr nach Uruguay geflogen, hat das Fahrzeug nach Argentinien gebracht und am nächsten Tag wieder nach Uruguay zurück.

Was ich aber nicht weiß, und zu dem auch hier im Forum m. W. nicht steht, ist: Was passiert, wenn die Zeit überschritten worden ist? Ist Dein Fahrzeug schon länger als acht Monate da?

Du solltest dringend zur deutschen Botschaft gehen, und Dich danach erkundigen, und zwar, bevor Du Dir einen notariellen Beleg über den Kauf besorgst. Denn noch ist, das wurde schon gesagt, der Vorbesitzer für den Wagen haftbar; wenn du den Kauf notariell beweist, bist Du es. Wenn die acht Monate überschritten sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Die einfachste, es kostet eine kleine Strafe. Eine andere, der Wagen wird eingezogen. Die schlimmste: Es wird Einfuhrsteuer fällig, und die ist voraussichtlich höher als der Wagenwert (vor allem, wenn es ein altes Auto ist). Das weiß die Botschaft hoffentlich auch oder kann es erkunden.

Und dann, egal wie es ausgegangen ist, berichte bitte hier, damit wir alle daraus lernen können.

Gruß
Luther

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

FelixCL, Freitag, 07. Januar 2011, 07:10 (vor 4863 Tagen) @ Luther

Hallo Luther und alle anderen,
nur so zwischendurch in Argentienen ist es Verboten das Fahrzeug an touristen weiterzuverkaufen(Einfach mal den Zettel vom Aduana übersetzen hift).In anderen angrenzenden Länder z.B. Uruguay nicht.

Gruß und viel Glück

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Luther @, Freitag, 07. Januar 2011, 07:14 (vor 4863 Tagen) @ FelixCL

Hallo,

das geschieht ständig, kann man hier und in anderen Foren nachlesen.

Zeig doch mal Deinen gegensprechenden Text!

Gruß
Luther

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Muckiveco, Freitag, 07. Januar 2011, 17:33 (vor 4863 Tagen) @ Luther

Die Vorgehensweise :-( des Verkäufers und das momentane Problem kann auf Dauer dem Zoll in Argentinien die Gepflogenheiten vieler Reisender offenlegen, daß viele das Land verlassen und das Auto im Land verbleibt. Diese Praxis ist momentan nur möglich weil die Computerverknüpfung noch ( !!! Aduana / Micration ) nicht funktioniert und das Auto auf separatem Papier vermerkt wird. Es kann also passieren, daß so ein Vorfall irgendwann allen :-( schadet!

Wir kennen jemand der hatte das Auto zu lange in Argentinien gelassen, Folge war, trotz guter Kontakte 5000,- € Strafe und das waren ca. 25% Prozent des Neuwertes des Fahrzeuges. Mit dem Argentinischen Zoll kann man über so etwas nicht verhandeln!!!

In Argentinien gibt es nicht generell 8 Monate für das Fahrzeug, wir hatten 2 Grenzen wo wir nur 3 Monate bekamen! Einen Paß kann man bei einer Micration immer um 90 Tage verlängern, Kosten pro Person 300,- Peso.

Gruß Muckiveco

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

tomasito, Samstag, 08. Januar 2011, 19:35 (vor 4862 Tagen) @ Muckiveco

muckiveco,
vielen dank - wir können das nur unterstützen, deckt sich voll mit unseren erfahrungen und wissen aus einem jahr reise. man sollte die zollbehörden nicht unterschätzen. polizei kann man belabern und manchmal beeinflussen - die vom zoll ticken anders. und auch die datenvernetzung schreitet schnell voran. wir haben 2009/2010 12 mal verschiedene argentinische grenzposten überquerrt, auch an abgelegenen orten in den anden und alle aduana-beamte hatten pc-zugang (und auch die in der nähe torres del paine - vor kurzem schreib jemand hier im forum, dass dem nicht so sei). und wenn ein auto nach argentinien eingeführt wird, erfasst der aduana alle daten im nationalen system wie fahrgestellnummer, motornummer, baujahr, farbe usw - also dinge, die man nicht so einfach ändern/fälschen kann. und wenn sich dem aduana mit solchem verhalten eine lukrative (und berechtigte) einnahmequelle auftut, wirds für alle in zukunft wahrscheinlich nerviger an den grenzen. wir reisende sind in den ländern nur gäste, sollten respektvoll sein und nicht immer nur auf unseren eigen vorteil achten....
chaucito, tomasito

Die Vorgehensweise :-( des Verkäufers und das momentane Problem kann auf Dauer dem Zoll in Argentinien die Gepflogenheiten vieler Reisender offenlegen, daß viele das Land verlassen und das Auto im Land verbleibt. Diese Praxis ist momentan nur möglich weil die Computerverknüpfung noch ( !!! Aduana / Micration ) nicht funktioniert und das Auto auf separatem Papier vermerkt wird. Es kann also passieren, daß so ein Vorfall irgendwann allen :-( schadet!

Wir kennen jemand der hatte das Auto zu lange in Argentinien gelassen, Folge war, trotz guter Kontakte 5000,- € Strafe und das waren ca. 25% Prozent des Neuwertes des Fahrzeuges. Mit dem Argentinischen Zoll kann man über so etwas nicht verhandeln!!!

In Argentinien gibt es nicht generell 8 Monate für das Fahrzeug, wir hatten 2 Grenzen wo wir nur 3 Monate bekamen! Einen Paß kann man bei einer Micration immer um 90 Tage verlängern, Kosten pro Person 300,- Peso.

Gruß Muckiveco

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Jan @, Samstag, 08. Januar 2011, 20:31 (vor 4862 Tagen) @ FelixCL

Hallo FelixCL,

die Sache mit dem Verkaufen ist klar verboten, das wurde mir auch gesagt. Aber wie machen denn das andere, die ein Fahrzeug kaufen dessen Vorbesitzer nicht mehr im Lande sind, weißt du das?

Danke dir
Gruß

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Luther @, Sonntag, 09. Januar 2011, 00:58 (vor 4862 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

dass der Verkauf an Touris verboten ist, scheint mir eine eher theoretische Vorgabe sein, denn es kommt häufig vor. Du findest allein hier im Forum viele Angebote und Hinweise darauf, dass der Verkauf erfolgt ist. Aber niemand hat sich bisher beschwert, dass er das Fahrzeug anschließend nicht im gewünschten Sinne nutzen konnte.

Dass durch den Verkauf das Importverbot umgangen werden könnte, trifft nicht zu, weil der Wagen nur acht Monate im Land bleiben darf.

Wie haben die, die ein Fahrzeug verkauft haben, das gemacht? Der einfachste Weg, der Dir leider verschlossen ist: Käufer und Verkäufer fahren zusammen zur Grenze, der Verkäufer reist offiziell aus. Im Niemandsland tauschen die beiden die Plätze, der Käufer reist als Fahrzeugbesitzer und Eigentümer in das nächste Land ein. Der Verkäufer reist nur kurz mit ein und bald wieder zurück, je Situation vor Ort geht er auch zu Fuß zurück, ohne mit zum anderen Grenzposten zu kommen.

Die meisten aber haben es mit notariellem Vertrag gemacht, es gibt hier im Forum viele Fälle, wo Details dazu berichtet werden. Die aufzufinden, ist leider schwierig, weil dieses Forum sequentiell organisiert ist. Du kannst rechts oben über "Kategorien" die Suchziele einschränken, oder Du googlest nach "Verkauf" "Kauf" "Vertrag" "notariell" oder ähnlich und gibst als Domain "panamericanaforum.postbus.de" ein. Und dann mail einzelne Leute gezielt an, um mehr zu erfahren.

Und berichte hinterher bitte über Erfolg oder Misserfolg, damit alle daraus lernen können!

Grüße
Luther

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Jan @, Montag, 10. Januar 2011, 21:44 (vor 4860 Tagen) @ Luther

Hallo Luther,

das Problem an der Möglichkeit mit dem Notar ist, dass der Vorbesitzer eben im Land sein muss, so dass ein Notar aus Deutschland hier nicht weiterhilft. Die hier diskutierten "Änderungen" an Fahrzeugpapieren sind das eine, "Änderungen" an notariellen Beglaubigungen sind meiner Meinung nach nicht möglich und eine ganz andere Liga.

Ich werde weitersuchen, denn wir sind ja nicht die ersten die ein Fahrzeug übernehmen, dessen Besitzer nicht mehr im Lande sind!
Danke für die Hinweise!

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Boris, CH, Dienstag, 11. Januar 2011, 00:33 (vor 4860 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

Das meine ich ja: Deutscher Notar = Fahrzeug nicht in Argentinien weiterverkauft = keine argentinische Zuständigkeit. Das kann geradesogut ein Vorteil sein...
Ausserdem behauptet ja keiner, dass in dem Papier stehen muss, das Fahrzeug sei an euch VERKAUFT worden. Die Beglaubigung kann auch einfach nur darauf hinweisen, dass ihr BERECHTIGT seid, mit dem Auto zu fahren...
Das macht ihr dann genau an EINER Grenze. Dort zieht ihr die "Fälschungs"-Geschichte wie oben beschrieben durch. Von dem Zeitpunkt an habt ihr Ruhe! Wir hatten 5 Nachfolger für unser Auto. Alle haben das so gemacht. Keiner hatte je Probleme.

Es wurde zwar weiter oben schon erwähnt, aber ich möchte es noch einmal betonen: Egal wie, mit welchen Papieren, ob Photoshop im Spiel war, oder nicht: Das Auto bleibt in keinem Fall "ewig" im Land! Das Auto muss sowieso innerhalb der Frist, die auf dem Zollpapier vermerkt ist, ausgeführt werden! Das erklärt auch die geringe Motivation von Polizei/Zoll, viel Zeit mit der Verifikation von Fahrzeugpapieren zu verschwenden. Die Kiste muss in einigen Monaten sowieso zwangsläufig aus dem Land! Erst wenn das nicht geschieht, haben sie einen echten Tatbestand, den sie auch nachweisen können. Dann nehmen sie dich dann aber auch wirklich dran!

Also, gib dir einen Ruck und berichte dann, wie's gelaufen ist.
Gruss
Boris

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Jan, Dienstag, 11. Januar 2011, 02:59 (vor 4860 Tagen) @ Boris

Hallo Boris,

entschuldige, aber nur um sicher zu sein, möchte ich nochmal nachfragen:

du weißt also, dass eure "Nachfolger" des Fahrzeugs mit einer in Deutschland gemachten notariellen Fahrerlaubnis aus Argentinien ausreisen konnten?!
Wurde nicht gefragt, warum der Besitzer in Deutschland ist (bzw. war)?

Ich danke dir,
Lieben Gruß

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Luther @, Dienstag, 11. Januar 2011, 03:16 (vor 4860 Tagen) @ Boris

Hallo Boris

Egal wie, mit welchen Papieren, ob Photoshop im Spiel war, oder nicht:
Das Auto muss sowieso innerhalb der Frist, die auf dem Zollpapier vermerkt ist,
ausgeführt werden!

wie sehen denn die Zollpapiere aus? Kann da Photoshop nicht auch was machen, oder prüfen die bei der Ausreise telefonisch bei der Einreise- oder einer zentralen Auskunftsstelle nach?

Gruß
Luther

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

Boris, ch, Dienstag, 11. Januar 2011, 06:26 (vor 4859 Tagen) @ Luther

Hallo zusammen,

sorry, da hab ich mich wohl ungenau ausgedrückt. Was ich meinte: Die Variante mit dem Photoshop hat immer funktioniert.
Wir machten einen gemeinsamen Grenzübergang, ein notarieller Nachweis war da also gar nie nötig...

Gruss
Boris

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen - Niemandsland?

el paso @, Sonntag, 16. Januar 2011, 00:39 (vor 4855 Tagen) @ Luther

Hallo,

Käufer und Verkäufer fahren zusammen zur Grenze, der Verkäufer reist offiziell
aus. Im Niemandsland tauschen die beiden die Plätze, der Käufer reist als
Fahrzeugbesitzer und Eigentümer in das nächste Land ein. Der Verkäufer reist
nur kurz mit ein und bald wieder zurück

Wie groß ist denn das "Niemandsland"?
Bei uns in Europa fällt mir kein Grenzübergang ein an dem es tatsächlich ein Niemandsland gibt.
Gibt es argentinische Grenzübergänge mit Niemandsland das so unübersichtlich ist dass sogar ein Nummernschildwechsel möglich wäre?
Kann jemand solche Grenzübergänge nennen?
Vielen Dank und viele Grüße
el paso

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen - Niemandsland?

Boris, Ch, Sonntag, 16. Januar 2011, 17:24 (vor 4854 Tagen) @ el paso

Hallo,

die einfachste Variante ist die Fähre zwischen BsAs und Colonia del Sacramento(Uruguay).

Gruss
Boris

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen - Niemandsland?

Grandpa, Mittwoch, 19. Januar 2011, 01:21 (vor 4852 Tagen) @ el paso

An den meisten Grenzübergängen die wir bis jetzt überquert haben ist zwischen den Grenzstationen zwischen mehreren hundert Metern bis zu vielen km Niemandsland.Selbst auf der Fähre von Buenos Aires nach Colonia del Sacramento ist Zeit zum Nummernschildwechsel.

Deutsches Womo in Argentinien verkaufen

aubi, Donnerstag, 20. Januar 2011, 00:37 (vor 4851 Tagen) @ Boris

Hallo liebe Panam-Gemeinde,
ich möchte folgende fast legale Möglichkeit zum Autoverkauf Tourist an Tourist zur Diskussion stellen:

Der Käufer besorgt sich in Deutschland via Internet Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeit 5 Tage). Neben den gestempelten Kennzeichen erhält er per Post ein auf seinen Namen ausgestelltes rosa Fahrzeugpapier und zwei Originalkennzeichen. Die Kennzeichen muß man nicht wieder zurückgeben!!
Das Fahrzeugpapier enthält nur das Kennzeichen, die Laufzeit (5 Tage) und den Namen.
Die Fahrzeugdaten muß man selbst eintragen!! Es ist also mehr oder weniger ein Blanko-KFZ-Schein. Bevor man die Kennzeichen ordert, muss man noch eine Versicherung abschließen. Beantragt man die Kennzeichen bei der örtlichen Zulassungsstelle, muß man den KFZ-Schein vorweisen.
Alter und neuer Fahrzeugeigentümer sollten gemeinsam über die Grenzen fahren.
Der alte Eigentümer reist mit seinen Papieren aus. Im Niemandsland werden die Schilder gewechselt und der neue Eigentümer reist mit seinem rosa KFZ-Schein ein.
Zu Sicherheit könnte man noch einen Notariatsvertrag abschließen.
Weit auseinanderliegende Grenzübergänge sind u.a. Chuy (Uruguay/Brasilien. Der Zoll von Uruguay liegt am Stadteingang, der von Brasilien am Stadtausgang. Weitere Möglichkeiten: Jama-Pass (Nordargentinien/Chile)über 50 km. Bariloche Südargentinien/Chile, gut 30 km.

Gruß aus Bonn
Achim

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