Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU (Sonstiges)

Bettina Guthier ⌂ @, Sonntag, 03. April 2022, 13:44 (vor 725 Tagen)

Es mehren sich die Gerüchte, dass der Zoll in Hamburg aktuell Einfuhrsteuern erhebt für Fahrzeuge, die länger als 3 Jahre ausserhalb der EU waren. Siehe auch Artikel im aktuellen Explorer. Ist jemand von Euch betroffen und hat Infos aus erster Hand? Wir verschiffen Ende April 2022 von Montevideo zurück. Unser Fahrzeug war durchgängig zugelassen in Deutschland. Hat jemand von Euch Erfahrung mit dem Zoll in Antwerpen? Macht es Sinn dorthin auszuweichen? Freue mich auf Feedback.

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Gringa, Montag, 04. April 2022, 14:48 (vor 724 Tagen) @ Bettina Guthier

Das ist nicht neu, war schon immer so, wird aber nicht immer angewendet
Daher raten wir immer über Antwerpen einzureisen, da gibt es keine Probleme.
Gringa

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Bettina Guthier ⌂ @, Montag, 04. April 2022, 15:43 (vor 724 Tagen) @ Gringa

Hi Gringa, ja, ich weiß, dass die Regelung nicht neu ist, sie wurde aber wohl in der Vergangenheit gar nicht oder extrem selten angewendet. Gerüchten zu Folge ändert sich das gerade. Daher bin ich auf der Suche nach Erfahrungsberichten aus erster Hand von Reisenden, die aktuell zurück verschifft haben in die EU nach 3 Jahren +.
Martin McGowan von IVSS schreibt mir zu dem Thema - und der muss es wissen:" It would not be advisable to send the vehicle back to Antwerp, as they are particularly being difficult with returning vehicles".
Gleichzeitig sagt Seabridge, ja, die Papiere werden im Moment in Hamburg genauer angeschaut, aber noch keiner ihrer Kunden hat am Ende Einfuhrzoll bezahlen müssen. Nun stehe ich da und weiß nicht, wem ich glauben soll.....

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Muckiveco, Montag, 04. April 2022, 19:32 (vor 724 Tagen) @ Bettina Guthier

Link: https://panamericanaforum.org/index.php?id=17172

Hier steht folgendes und das gilt es zweifelsfrei abzuklären...

Auszug:
Wenn Du Dein Auto von SA zurückbringst, ist das aber keine Einfuhr sondern eine Rückführung. Dafür fallen keine Gebühren an, da die MWST schon vor der Zulassung bezahlt wurde.

Im Zweifelsfall bist Du nachweispflichtig, d.h. in Deinem Falle genügt der KFZ-Schein. Ist das KFZ nicht mehr zugelassen, sollte man eine Kopie des KFZ-Briefs dabei haben. Bin beruflich vorbelastet...

Gruß Muckiveco

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Muckiveco, Dienstag, 05. April 2022, 07:30 (vor 724 Tagen) @ Muckiveco

Anbei der erwähnte Beitrag als Link aus dem Explorer Magazin.
https://explorer-magazin.com/service/fahrzeug-rueckfuehrung/

Der Beitrag scheint ein klein wenig Werbelastig! Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Gruß Muckiveco

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Muckiveco, Dienstag, 05. April 2022, 08:02 (vor 724 Tagen) @ Muckiveco

Zitat aus dem Explorer Magazin:

Um diese Abgaben zu umgehen, gibt es eine Lösung, wie auch das Hamburger Hauptzollamt erklärt: „Sollte man sich auf das Verfahren ,Rückware‘ berufen, könnte man von der Einfuhrabgabepflicht befreit werden. Hierbei würde die Unionsware vorübergehend ausgeführt und dann unverändert wieder eingeführt werden.“


Diese Aussage ist relativ eindeutig... Am besten wäre es sich das Wohnmobil bei der Ausreise bereits als wiederkehrende Rückware bestätigen zu lassen.

Die Auslegung von Recht und Gesetz durch das Beamtentum :-( fördert Dinge an das Tageslicht die so normalerweise niemand aus den Gesetzen ersehen würde...

Ein Weltreisemobil ist ein persönlicher Gebrauchsgegenstand und keine Ware. Dieser Gegenstand wurde irgendwann gekauft und versteuert. Warum soll der erneut versteuert werden. Zur Klärung bedarf es im Einzelfall wohl die Gerichte!

Gruß Muckiveco

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Gringa, Montag, 04. April 2022, 23:02 (vor 724 Tagen) @ Bettina Guthier

Wir haben 3x nach Antwerpen verschifft und der Zoll hat sich nie darum gekümmert. Keine Kontrolle vom Fahrzeug Einmal Brenerhafen, und ein 3 Stunden Theater am Zoll, und dies mit CH Nummer.
Seabridge hat ja vorwiegen Kunden die selten bis nie über 3 Jahre bleiben.
Meine Wahl, immer Antwerpen.
Gringa

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Wolfgang181, Mittwoch, 06. April 2022, 18:24 (vor 722 Tagen) @ Gringa

Hallo,
ich habe schriftlich beim Zoll nachgefragt: nach 3 Jahren wird das Fahrzeug wieder verzollt, obwohl es in Deutschland zugelassen ist.
Unbedingt nach Antwerpen verschiffen.
Viele Grüße

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Muckiveco, Mittwoch, 06. April 2022, 20:29 (vor 722 Tagen) @ Wolfgang181

Schön und gut, Antwerpen ist auch in der EU. So kann es hier irgendwann unter Umständen gleiche Vorgehensweisen geben. Das nun so zu raten ist fragwürdig oder hat der Deutsche Zoll das so bestätigt und empfohlen, vermutlich nicht!?

Mit welcher Zollstelle wurde Rücksprache genommen, bitte hier veröffentlichen...

Gruß Muckiveco

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Wolfgang181, Sonntag, 10. April 2022, 18:18 (vor 718 Tagen) @ Muckiveco

Hallo,

natürlich kannst Du alles in Frage stellen.

Schreibe doch einfach eine mail an:

info.privat@zoll.de

Da bekommst Du schriftlich, daß nach 3 Jahren Dein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug wieder verzollt wird. Dazu kommt noch die Verzollung des Transports.

Dann viel Spass bei der Ankunft in Hamburg.

MfG
Wolfgang

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

BlauMANn1 @, Montag, 11. April 2022, 00:39 (vor 718 Tagen) @ Wolfgang181

Hallo Wolfgang 181
Ich weiß, dass dich und auch die Steuerbehörde das alles nicht interessiert, weil in D muss ja alles seine Ordnung haben!!!
Ich habe seit 2018 mein Frz. in SA. Habe es in D ordnungsgemäss versteuert und versichert. Da meine Versicherung mich nicht aus der Vollcasko nehmen wollte, längere Geschichte, leiste ich mir diesen Luxus auch noch.
Nun wurde mein Frz. Coronabedingt 2 Jahre in Peru festgesetzt, seit dem 12.3.22 bin ich auf dem Weg nach Uruguay, um endlich das Auto nach D zurück zuholen.
Meine Versicherung erstattet nur die ersten 2 Jahre (nach Vorlage der Verschiffungspapiere) den Jahresbeitrag, also wegen Corona mal wieder Pech gehabt!!!
Da finde ich es mehr als richtig, wenn der deutsche Fiskus von mir die Mehrwertsteuer neu erstattet haben möchte (obwohl ich 4 Jahre keine deutsche Straße o. Ä. benutzt habe.
Ein Hoch auf die deutsche Bürokratie.

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Muckiveco, Montag, 11. April 2022, 07:38 (vor 718 Tagen) @ Wolfgang181

Hallo Wolfgang,

zuerst mal ich stelle hier "nichts" in Frage sondern habe "persönliche" Erfahrungen und gute Kontakte in die Welt - Traveler Szene. Mir ist bis heute kein Fall bekannt, was natürlich nicht heißen soll, daß es nicht vorkommen kann. Zudem hatte ich versucht den Unterschied mit Fakten zwischen Einfuhr- und Rückführungszoll darzustellen.

Im übrigen verschiffe ich zur Zeit oder demnächst kein Fahrzeug nach Deutschland bzw. von Dir zitiert nach Hamburg, demnach gibt es keinen ;-) Spaß!

Warum DU Dich zielgerichtet auf Antwerpen festlegst beantwortest Du nicht. Hat der Deutsche Zoll das geraten oder beziehst Du Dich auf Gringa. Soweit mir bekannt sind die Erfahrungen von Gringa ein paar Tage zurück. Und nochmal wer sagt, daß Antwerpen ( EU ) nicht irgendwann Zoll erhebt!?

Du rätst mir beim Zoll per Mail anzufragen, warum jedoch stellst Du die Antwort die Dir vorliegt nicht hier ein!? Eines mache ich als erfahrener Reisender sicher nicht, schlafende Hund wecken!!!

Im übrigen kann man nur raten, diese Praxis ( Einfuhrzoll ) nicht zu akzeptieren und Widerspruch einzulegen und in letzter Konsequenz einen erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Gruß Muckiveco

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

tourer, Montag, 11. April 2022, 10:01 (vor 717 Tagen) @ Muckiveco

Und nochmal wer sagt, daß Antwerpen ( EU ) nicht irgendwann Zoll erhebt!?

Wenn, dann wird es an der EU Außengrenze erhoben, also auch in Antwerpen!

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Marion2, Mittwoch, 29. Juni 2022, 17:58 (vor 638 Tagen) @ Wolfgang181

Also. Je mehr Leute beim Zoll nachfragen, umso hellhöriger werden die. Ihr kennt doch alle den Spruch, dass man schlafende Hunde nicht wecken soll!?

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

muecken_manni, Dienstag, 12. April 2022, 08:22 (vor 717 Tagen) @ Bettina Guthier

Hallo...
lustige Diskussion...und ja, wenn du irgendwo einbricht und was klaust...und nicht erwischt wirst...dann zu verallgemeinern, das das immer so sei, und wenn ich erwischt werde, beauftrage ich halt geinen guten Rechtsanwalt.
Sinnfreie Diskussion.
Die Rechtslage ist eindeutig.
Drei Jahre, und dann ist fertich mit "Rückware"...
Basta.
Wir haben das schon im Juni 2017 in HH selbst erlebt.Nach 2 Jahren Südamerika Abholung unseren Hilux. Vor uns ein Unimog Fahrer....mit Fahrzeug > 3 Jahre in SA...der wurde gebeten die Kaufrechnung des Fahrzeuges vorzulegen....wenn es diese nicht gäbe, würden die Kollegen ein vergleichbares Fahrzeug aaus mobile.de heraussuchen, um die Kosten der Einfuhr zu berechnen....
Und diese seien, wenn jetzt abgeholt werden sollte, am Schalter in BAR zu entrichten....
Der Unimogfahrer ist dann erstmal abgezogen...
Das hat mit Deutschland nix zu tun, EU Gesetz....
Sucht weiter Löcher...
Manne

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Muckiveco, Dienstag, 12. April 2022, 09:53 (vor 716 Tagen) @ muecken_manni

Zitat:Habe das selbst erlebt..., "nein", nur mitbekommen! Was letztendlich heraus kam, das sogenannte End vom Lied scheint unbekannt zu sein... Und was bedeutet der Unimog Fahrer ist dann "erstmal abgezogen", wohin...

Mit Worten wie "Basta" ( Gerd Schröder :-( ), Sinnfreie Diskussion oder die Rechtslage ist eindeutig ohne etwas schriftliches oder den Paragraphen vorzulegen ist mir zu wenig. Ebenso der Vergleich zum Einbruch und einem Rechtsanwalt.

Also bitte Butter bei de Fische, es hilft nur wenn jemand sich tatsächlich meldet der es "persönlich" mitgemacht hat und seine Erfahrungen öffentlich macht.

Es gibt viele Diskussionen darüber im Netz, nirgends jedoch bis dato "eindeutig und klare Antworten...

https://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/phpBB3/viewtopic.php?f=18&t=67773&...


Gruß Muckiveco

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

muecken_manni, Dienstag, 12. April 2022, 11:19 (vor 716 Tagen) @ Bettina Guthier

Hallo, nochmals...

ich weiss wirklich nicht, was es da rimzudeuteln und Glaskugel zu Lesen gibt:
1:Vor unserer Abfahrt mir das vom Zoll genau so bestätigen lassen.
---> Ja, selbst so mit Mund zu Mund mit dem Zollbeamten gesprochen.
2: Lesen kann jeder:


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Voraussetzungen
Bei Rückwaren muss es sich ursprünglich um Unionswaren gehandelt haben. Diese müssen Gegenstand einer tatsächlichen Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Union gewesen sein und ihre Wiedereinfuhr muss grundsätzlich innerhalb von drei Jahren erfolgen. Bedingung ist, dass die Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, damit sie ihren ursprünglichen zollrechtlichen Status zurückerhalten. Die Waren müssen unverändert sein, d.h. sich bei der Wiedereinfuhr im selben Zustand wie bei der Ausfuhr befinden. Wichtig ist, dass nachgewiesen werden kann, dass die eingeführte und die zuvor ausgeführte Ware identisch sind ("Nämlichkeitsnachweis")


Für jeden nochmals den Satz aus dem obigen Text "konzentriert"


Zitat des Zolls:

ihre Wiedereinfuhr muss grundsätzlich innerhalb von drei Jahren erfolgen.


@Mucki...warst du schon mal am Schalter des Zolls in HH???
Vor Corona???
Glaubst du die von mir und meiner Frau im Abstand von 1m SELBST erlebte (nicht im Forum, nicht im TV ,nicht im virtuellen Gedanken...was wäre, könnte, hätte, vielleicht Raum.....tust du "allwissend" ab...
Vllcht zahlst du auch dem Kollegen dann auch die fällige Zolleinfihrsteuer ,wenn es ihn erwischt???
Drei mal was geklaut und nix passiert.....geile Garantie für den nächsten Diebstahl!
Und ja, wie ein Kollege schon geschrieben hat...FRAG DOCH BEIM ZOLL EINFACH NACH......anstatt hier ommer das übliche "ich weiss alles " Forumsspiel zu betreiben.
Das wars zu diesem ausgelutschtem Thrma, und ich hoffe das der Threadstarter zu der Zollanfrage in der Lage ist.
Manne

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Muckiveco, Dienstag, 12. April 2022, 12:15 (vor 716 Tagen) @ muecken_manni

Danke macht keinen Sinn!

Ein Seemann der ungeachtet der Windrichtung stets die selben Segel setzt erreicht den Hafen nicht...

Viel Spaß weiterhin auf Reisen

Muckiveco

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Muckiveco, Dienstag, 12. April 2022, 14:41 (vor 716 Tagen) @ Muckiveco

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Ausnahmen von der Ausnahme, wer von uns kann Zollvorschriften, Befreiungen, Gesetze wirklich annähernd durchschauen und die Bedeutung übersetzen? Auch der einfache Zollbeamte dürfte hier ziemlich sicher an seine Grenzen stoßen. Beispiele in ähnlicher Form gibt es zuhauf;

Beispiel: Nach der Rückkehr aus SA hatten wir eine andere Reifengröße als ursprünglich eingetragen. Der zuständige TÜV lehnte bei der Vorführung eine Abnahme ab. Nach Rücksprache mit einer übergeordneten Stelle war es überhaupt kein Problem. Zurück beim TÜV Menschen war der ziemleich klein und die gesamte Abnahme inkl. Reifen innerhalb 5 Minute erledigt.

Gruß Muckiveco

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Panam614, Mittwoch, 13. April 2022, 09:45 (vor 715 Tagen) @ muecken_manni

Grundsätzlich bedeutet immer, dass es Ausnahmen gibt.

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Muckiveco, Mittwoch, 13. April 2022, 14:52 (vor 715 Tagen) @ Panam614

Heute nun bin ich beim Zoll vorbei... Dabei 1 Mtr. Abstand zu den Beamten :-D

Aussage 1:
Man soll ein Carnet ( ADAC ) abschließen. Mit diesem würde die Rückführung ohne Steuern und Abgaben möglich sein. Das Carnet gilt als Aus- und Einfuhrdokument. Mir ist klar, daß es für SA kein Carnet braucht aber wenn es tatsächlich hilft!?

Aussage 2:
Der Camper solle auf jeden Fall angemeldet bleiben dann könne es auch möglich sein ohne Steuern das Fahrzeug wieder einzuführen.

Nach allem was mir bisher bekannt ist würde ich jedem raten direkt mit dem Zoll in Kontakt zu treten und sich die Aussage schriftlich bestätigen zu lassen. Wie bereits geschrieben gibt es bei diesem Thema anscheinend in der Anwendung wie in der eigenen Behörde unterschiedliche Auffassungen!

Gruß Muckiveco

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Gringa, Donnerstag, 14. April 2022, 17:16 (vor 714 Tagen) @ Muckiveco
bearbeitet von Gringa, Donnerstag, 14. April 2022, 17:21

Jetzt wird die Geschichte langsam absurd.
Ein Carnet ist kein Aus oder Einfuhrdokument für Europa, sondern wird vor allem von Ländern in Afrika und Asien als Garantie für allfällige Zollgebühren, falls das Fahrzeug im Ausland verkauft würde, vorgeschrieben. Dabei wird je nach Land zwischen 100% bis 450% des Fahrzeugwertes durch den ausstellenden Automobilclub garantiert, dass, sollten Zollgebühren anfallen diese übernommen werden. Es sichert also dem Halter vom Fahrzeug zu, dass sein eingeführtes Fahrzeug auch wieder ausgeführt wurde und daher keine Zollkosten anfallen. Der ausstellende Automobilclub sichert sich durch, Bankgarantie, Bareinlage oder Vertrag ab, dass diese Kosten vom Antragsteller übernommen werden können und müssen, sollte das Fahrzeug nicht fristgerecht aus dem jeweiligen Land wieder ausgeführt werden.
Ein Carnet ist befristet auf ein Jahr, eine Verlängerung ist nicht vorgesehen, kann aber nach Rücksprache mit dem Automobilclub in Ausnahmefällen gemacht werden. Allerdings ist dies sehr kompliziert, es handelt sich um ein Wertpapier und sollte das Carnet verloren gehen hat der Antragsteller ein echtes Problem.
Die hinterlegte Summe wird nur gegen das richtig abgestempelte Carnet ausbezahlt.
Ich kann mir daher nur sehr schwer vorstellen, wie ein Carnet bei einer Rückkehr nach 3 Jahren hier helfen soll.
Übrigens besteht dieses Problem nicht erst seit kurzem, sondern war schon immer so.
Ich muss hier wieder einmal darauf aufmerksam machen, dass Langzeitreisende die mit ihrem Wagen unterwegs sind sich in einer Grauzone bewegen die vom Gesetz so nicht vorgesehen wurde. Zoll, Strassenverkehrsamt und Versicherungen gehen davon aus, dass ein Fahrzeug nach spätestens 6 Monaten im neuen Land eingeführt und registriert und versichert ist. So gesehen sind die 3 Jahre bis zur erneuten Versteuerung grosszügig ausgelegt.

Ich zweifle die Aussagen vom Zoll aus eigener Erfahrung sehr stark an, als wir zurückkommend aus Südafrika unser Fahrzeug im Bremerhafen aus dem Zoll holen wollten, dauerte es über 3 Stunden am Zoll, weil keiner der anwesenden Beamten fähig war das Carnet richtig auszustempeln. Immerhin haben sich in dieser Zeit 5 Beamte standhaft geweigert sich von uns erklären zu lassen wie genau das gehen sollte.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, was es den Zoll in Antwerpen kümmert, wenn ein Schweizer oder ein Deutscher sein eigenes Fahrzeug dort abholt.
Ich habe bisher auch noch nie gehört, dass ein Schweizer oder Franzose in Hamburg ein Problem mit dem deutschen Zoll hatte.
Saludos Gringa

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Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Gery, Donnerstag, 14. April 2022, 19:08 (vor 714 Tagen) @ Muckiveco

Wenn es Reisende gibt, die ihr Fahrzeug nach über 3 Jahren versteuern mussten bitte ich um Mitteilung hier im Forum.
Es interessiert wirklich sehr viele, jeder meint sein Wissen oder Unwissen zu bekunden was letztlich nicht viel bringt.
Nun sollen sich mal die Betroffenen Steuerzahler melden, ich denke da werden sich nicht viel finden wenn überhaupt.
Frohe Ostern

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Muckiveco, Freitag, 15. April 2022, 08:19 (vor 714 Tagen) @ Gery

@ Gery: Ist auch meine Meinung...


Ich hatte zuvor geschrieben:
Ausnahmen von der Ausnahme, wer von uns kann Zollvorschriften, Befreiungen, Gesetze wirklich annähernd durchschauen und die Bedeutung übersetzen?

Auch der einfache Zollbeamte dürfte hier ziemlich sicher an seine Grenzen stoßen. Beispiele in ähnlicher Form gibt es zuhauf;

Dies gilt z.B. für das erwähnte Carnet, wie für Rückwaren von Unternehmen usw.


Eines ist klar, dieses Thema birgt seit Jahren soviel Unklarheit und keine eindeutigen Antworten. Deshalb gibt es diverse Möglichkeiten Licht in das Dunkel zu bringen:

1. Meldung von Reisenden die bei der Rückkehr vor diesem Problem standen, mit welchem Ausgang.

2. Meldung wenn tatsächlich Steuern bezahlt wurden.

3. Schriftliche Bestätigung ( Nachweis ) vom Zoll über die Gesetzeslage bevor ein Fahrzeug verschifft wird.


Gruß Muckiveco

Einfuhrzoll für Fahrzeug drei Jahre + ausserhalb der EU

Bettina @, Mittwoch, 29. Juni 2022, 19:36 (vor 638 Tagen) @ Bettina Guthier

Dieser Thread ist so unterirdisch, dass Ich eigentlich gar keine Lust habe, Euch aufzuklären, wie unsere Geschichte ausgegangen ist. Danke Muckiveco für Deinen Kommentar " bitte Butter bei de Fische, es hilft nur wenn jemand sich tatsächlich meldet der es "persönlich" mitgemacht hat und seine Erfahrungen öffentlich macht." Nichts anderes hätte ich mir gewünscht.
Schlussendlich haben wir vollkommen problemlos über Antwerpen zurück verschifft. Unser Zollagent sagte, noch NIE hat er es erlebt, dass auch nur das Wort "Einfuhrzoll" gefallen wäre. Parallel dazu haben Bekannte über Hamburg verschifft, dort wurde der Einfuhrzoll tatsächlich thematisiert. Sie mussten schlussendlich nicht zahlen, da einer von den beiden in den acht Jahren, die sie unterwegs waren, schwer erkrankt war. Das wurde als Grund akzeptiert, dass das Fahrzeug nicht früher zurück kommen konnte. Allerdings mussten sie dies dem Zoll gegenüber auch entsprechend belegen.
Was ich bei meiner Recherche gelernt habe: Für alle, die ihr Fahrzeug erst ausführen wollen, macht die Wiedereinfuhr bei Eurem Agenten vorab zum Thema und verlangt die Dokumenten EX1/EXA. Lasst das Fahrzeug in DE zugelassen. Dann habt ihr einen Fahrzeugschein und die Wahrscheinlichkeit, dass Fragen beim Zoll auftauchen, ist geringer. Ausserdem haltet ihr Euch damit die Option offen, EU weit zurück zu verschiffen. Eine grüne Versicherungskarte gibt es nur in diesem Fall. Ist das Auto erst einmal abgemeldet, müsst Ihr nach Hamburg verschiffen. Überlegt Euch in diesem Fall eine gute Geschichte, warum ihr länger als drei Jahre unterwegs sein musstet und belegt diese entsprechend. Vielleicht hat der Zoll auch bei Euch ein Einsehen. Good luck, safe travels.

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