Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Gasflasche gefuellt bei Verschiffung? (Sonstiges)

Sonja @, Mittwoch, 12. August 2009, 04:35 (vor 5373 Tagen)

Hallo zusammen!

Darf bei einer Fahrzeug-Verschiffung die Gasflasche im Camper gefuellt bleiben, oder gibt es eventuelle Vorschriften diese vorab zu leeren? Wer hat damit schon Erfahrungen gemacht?

Viele Gruesse, Sonja

Gasflasche gefuellt bei Verschiffung?

Luther @, Mittwoch, 12. August 2009, 04:50 (vor 5373 Tagen) @ Sonja

Hallo Sonja,

mich hat niemand danach gefragt, geschweige denn das geprüft.

Gruß
Luther

Gasflasche gefuellt bei Verschiffung?

landcruiser ⌂, Bombinhas - Brasilien, Mittwoch, 12. August 2009, 05:58 (vor 5373 Tagen) @ Sonja

Habe vielmals verschifft,offiziel muss es leer sein aber ist bei mir noch nie kontroliert worden.

Gasflasche gefuellt bei Verschiffung?

eisbär, Freitag, 28. August 2009, 04:13 (vor 5357 Tagen) @ Sonja

Hallo,
haben gerade das gleiche Problem gemeistert - wurden schriftlich belehrt, dass die Gasflaschen nicht transportiert werden dürfen. Haben es aber trotzdem gemacht mit 2 x 11 kg. Eine, die vordere war leer und angeschlossen, die hintere war voll. Bei uns ist anscheinend nicht kontrolliert worden - es gab keinerlei Probleme.
Gruß eisbär

Gasflasche gefuellt bei Verschiffung?

Sonja Gogel @, Freitag, 28. August 2009, 22:38 (vor 5356 Tagen) @ eisbär

Hallo Eisbaer, danke erstmal fuer Deine Info und super dass es bei Euch geklappt hat, trotz der schriftlichen Belehrung! Darf ich fragen von wem diese Belehrung genau kam?
Sonja

Gasflasche gefuellt bei Verschiffung?

mafra ⌂ @, Krefeld, Freitag, 28. August 2009, 23:56 (vor 5356 Tagen) @ Sonja Gogel

Hier ein Auszug aus den offiziellen Transportbedingungen von Grimaldi:


ALLGEMEINE TRANSPORTBEDINGUNGEN
Die Grimaldi Compagnia di Navigazione handelt als Transportunternehmen wenn sie der Reeder des
Schiffes ist welches den Transport durchführt; als Agent wenn der Transport auf einem Schiff folgender
Reedereien durchgeführt wird: Atlantica SpA di Navigazione, Industria di Armamento Meridionale SpA,
Atlantic Container Line AB.
Der Passagier wird ausschließlich zu den Allgemeinen Bedingungen des Transportunternehmens
befördert.
Der Passagier mit dem Kauf der Fahrkarte akzeptiert automatisch und ohne Ausnahme diese Allgemeinen
Transportbedingungen, wie hier unten angegeben:

Hier dann die für Fahrzeuge betreffende Passage der Transportbedingungen:

BEGLEITETE FAHRZEUGE
Der Fahrpreis deckt ausschließlich den Transport auf dem Schiff vom Einschiffungshafen bis zum
Ausschiffungshafen. Der Passagier ist verantwortlich, dass alle Dokumente und Papiere für die
Ausschiffung und Verzollung des Fahrzeuges am Zielhafen in Ordnung sind. Im Falle unkompletter
Dokumentation übernimmt das Transportunternehmen keine Haftung. Alle eventuelle Kosten und Spesen
in Zusammenhang mit der Einschiffung, der Ausschiffung und der Verzollung des Fahrzeuges sind vom
Passagier an Ort und Stelle zu zahlen. Sollte es nötig sein den Dienst eines örtlichen Zollagenten (oder
andere Art Agent) zu brauchen, sind die Kosten und Spesen vom Passagier an Ort und Stelle direkt an
diesen Agenten zu zahlen. Wenn örtliche Dispositionen es dem Passagier nicht erlauben, das Fahrzeug
selbst an oder von Bord zu fahren, sind die entstehenden Kosten vom Passagier an Ort und Stelle zu
zahlen. Begleitete Fahrzeuge werden zu den Bedingungen des Frachttransportes befördert
(Gebrauchtfahrzeuge), nach welchen das Transportunternehmen keine Verantwortung übernimmt für
Schaden und Diebstahl. Im Besonderen haftet das Transportunternehmen nicht für See-Ereignisse. Es
wird empfohlen das Fahrzeug gegen eventuelle Schäden und Diebstahl während des Seetransportes zu
versichern, das Transportunternehmen haftet nur wenn seine direkte Verantwortung festgestellt ist, und
nur innerhalb der Limiten wie vorgesehen im italienischen Codice della Navigazione oder (wenn sie
Anwendung finden) in einer internationalen Konvention.
Es wird empfohlen, während der Überfahrt kein Gepäck in Fahrzeuge zu lassen, da das
Transportunternehmen keine Haftung übernimmt.
Dem Passagier, dessen Fahrzeug nicht den bei Buchung angegebenen Maßen entspricht, muss die
doppelte Preisdifferenz zahlen, entweder vor Einschiffung oder an Bord (sollte die Differenz erst dort
festgestellt werden). Bei der Abmessung der Fahrzeuge müssen immer die Gesamtmaße berücksichtigt
werden, inklusive Anhängsel, Anhängerkupplung und Gepäck auf dem Dach. Fahrzeuge die nicht vom
Besitzer begleitet sind, können nicht als begleitete Fahrzeuge mitgenommen werden, und müssen als
Fracht verschifft werden. Fahrzeuge, die nicht für den Personentransport immatrikuliert sind, die länger
als 8,50 m, höher als 3,40 m oder breiter als 2,40 m sind, sowie Fahrzeuge mit Gepäck, dass anderes als
persönliches Reisegut enthält, oder mit Ware zu Handelszwecken, können nicht als begleitete Fahrzeuge
akzeptiert werden, und müssen als Fracht verschifft werden.

Von Gasflaschen steht dort nichts!

--
--------------------------------------
https://fahrzeugverschiffung.jimdo.com/

Gasflasche gefuellt bei Verschiffung?

eisbär, Montag, 31. August 2009, 16:34 (vor 5353 Tagen) @ Sonja Gogel

Hey,
man erhält bei der Buchungsanfrage bereits die vertraglichen Bestimmungen, die wie oben angegeben (s. anderer Eintrag) oder so ähnlich aussehen. Inhaltlich sind sie immer gleich. Allerdings war für uns nicht verständlich, dass auch leere Flaschen nicht mitgenommen werden dürfen, wo ich doch sogar im Flieger Gaskocher oder Benzinkocher mitbekomme, wenn sie leer sind.
Gruß´Vera

Gasflasche gefuellt bei Verschiffung?

Hannah ⌂ @, Dienstag, 01. September 2009, 02:22 (vor 5353 Tagen) @ Sonja

Hallo liebe Sonja,
Wir hatten grosse Probleme mit unseren Gasflaschen. Wir hatten vorher bei unserer Vermittlung Hegeler und Co angerufen und uns danch erkundigt. Dort wurde uns gesagt, dass wir die Gasflschen leeren sollten, dass es aber dann kein Problem waere.
Als wir am Hafen ankamen (wir haben von Bremerhaven nach New York verschifft)., fragten wir nocheinmal nach wobei uns die Arbeiter ganz entsetzt ansahen, dass wir ueberhaupt welche mitnehmen wuerden. Nach langem telefonieren, wurde uns gesagt, dass wir sie nicht mitnehnehmen duerften nur, wenn wir sie als Gefahrengut deklarieren wuerden.Was sehr geld und zeitaufwaendige gewesen waere.
Wir wurden weiter belehrt, dass wenn der amerikanische Zoll die Gasflaschen gefunden haette, wir des terrorismus beschuldigt worden waeren.
Das ist aber eine Einzelgschichte. Wir haben bisher von niemand anderen gehoertder aehnliche Probleme hatte. Dennoch wuerde ich empfehlen vorher die Reederei anzurufen um sich danach zu erkundigen.
Ich wuensche dir viel Spass und keine Komplikationen!

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