Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Neue Strafen im Aufenthaltsgesetz in Brasilien (Sonstiges)

Weinberger Christian ⌂ @, Donnerstag, 21. Dezember 2017, 17:09 (vor 2310 Tagen)

Vor einigen Wochen startete in Brasilien ein neues Aufenthaltsgesetz bezüglich der Strafhöhen bei Überziehung der erlaubten Aufenthaltsdauer.
Vorher lag der tägliche Strafsatz bei 8,3 Real pro Tag, gedeckelt bei maximal 700 Real.
Seit einigen Wochen wurde dieses Strafmaß auf 100 Real pro Tag erhöht, bei maximal 10000 Real. Es wird also richtig teuer!
Falls die Überziehung bei einer Polizeikontrolle im Land auffällt, bekommt man eine Frist von 8 Tagen zur Ausreise.
Ich war jetzt 2 Mal in Brsilien, insgesamt 5 Monate, bei meiner 2. Einreise bekam ich 90 Tage in den Pass gestempelt, das war aber inkorrekt, hätte viel weniger bekommen dürfen, da die 1. Einreise anzurechnen gewesen wäre. Fehler des Beamten. In Brasilien zählt nicht das was auf dem Stempel steht, sondern das, was der Computer berechnet. Alle meine Einreisen, auch aus früheren Jahren mit anderen Passnummer waren am Bildschirm aufgelistet.
Aufgrund dessen war der Ausreisebeamte bereit, mir zu helfen, die Strafe, die sich auf 2000 Euro belaufen hätte, zu vermeiden. Die Strafe wird normalerweise bei Ausreise ausgestellt, und bei der nächsten Einreise kassiert, Verjährungsdauer 5 Jahre.
Der Beamte stempelte mich nicht aus, er sagte, dann würde bei Wiedereinreise nicht die Strafe für die 60 Tage kassiert, sondern eine Strafe für illegales Ausreisen und diese Strafe beläuft sich auf eine Höhe von 100 Real insgesamt. Für mich wird das schlagend, weil ich meine Rückfahrt per Grimaldi schon gebucht hatte und das Schiff noch 3 Mal in Brasilien anlegt. Auf Nachfrage erfuhr ich, das auch wenn ich auf dem Schiff bleibe, das Anlegen als Einreise zu werten ist - also dort die Strafe kassiert würde.

Ich benutzte die Grenze Foz de Iguazu nach Ciudad del Este in Paraguay für die Ausreise, da hier alles etwas chaotischer abläuft. Bei der Einreise in PY wurde der Ausreisestempel von Brasilien nicht kontrolliert - das ist ein sehr wichtiger Punkt.

Das Fahrzeug befand sich ja auch länger als die 90 Tage in Brasilien, mir wurde damals bei der Einreise erklärt, Strafe wären 10% des Fahrzeugwertes. Ich verfüge mittlerweile über ein Dokument der Receita Federal, das besagt, das Fahrzeuge von außerhalb des Mercosur nach den 90 Tagen automatisch um weitere 90 Tage verlängert wird, ohne Besuch eines Amtes. Ich verschicke das Dokument gerne weiter. In erster Linie haben ja nur wir Europäer 90 Tage in 180 Tage ohne Verlängerung in Brasilien, andere Nationalitäten können in jeder großen Stadt verlängern und 180 Tage am Stück in Brasilien verbringen.

Freunde von mir, sowie ich reisten an verschiedenen Grenzen aus, den Beamten war dieses Gesetz nicht bekannt und wollten strafen, bei Vorlage des Dokuments waren sie überrascht, da der Schrieb jedoch klar ist, gab es keine Probleme das temp. KFZ Dokument wurde ausgestempelt. In Brasilien bekommt man das Dokument dann wieder zurück,
Bei einer Kontrolle an der Wiederreinreise kann ich somit darlegen, das ich ja an der Ausreisekontrolle war, die das Passausstempeln vergessen hätten.

Für den einen oder anderen könnte diese Information hilfreich sein, da in Brasilien bis dato das Überziehen aufgrund der geringen Strafe in Kombination mit dem riesigen Land Gang und Gäbe war.

Neue Strafen im Aufenthaltsgesetz in Brasilien

chaleira @, Blumenau, Donnerstag, 21. Dezember 2017, 18:37 (vor 2310 Tagen) @ Weinberger Christian

Hallo Christian,

das klingt ja alles wenig erfreulich.
Ich bin für ca. 5 Monate in Brasilien (Flug noch nicht gebucht)
und brauche also auch eine andere Lösung wenn es tatsächlich nicht mehr wie bisher
R8,30 pro Tag sind beim Überziehen.
Was ich aber nicht verstehe ist, vielleicht ist auch die Möglichkeit das 90 Tage Visum zu verländern geändert worden, wenn ich das richtig lese kann man doch wieder verlängern, so wie es wohl früher üblich war, hier der Text:

Art. 20. O visto de visita terá prazo de estada de até noventa dias, prorrogáveis pela Polícia Federal por até noventa dias, desde que o prazo de estada máxima no País não ultrapasse cento e oitenta dias a cada ano migratório, ressalvado o disposto no § 7o do art. 29.

Der Teil zum Thema TVIP würde mich auch interessieren, was sich da geändert hat, das habe ich nicht richtig verstanden und auch das passende online noch nicht gesucht/gefunden.

Gruß

Jürgen

Neue Strafen im Aufenthaltsgesetz in Brasilien

Weinberger Christian ⌂ @, Samstag, 23. Dezember 2017, 13:18 (vor 2308 Tagen) @ chaleira

Das wäre interessant und wichtig, mein Wissensstand war das EU Bürger nach 90 Tagen raus müssen und erst nach 90 Tagen wieder einreisen können. Natürlich kann sich das geändert haben mit dem neuen Gesetz, dazu hat mir der Beamte aber nix gesagt. Wenn sich das geändert hätte, hätte es mir auch nicht geholfen, da ich zu dem Zeitpunkt der Einführung des neuen Gesetztes ja schon im Overstay war.

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Neue Strafen im Aufenthaltsgesetz in Brasilien

IVECO Tony @, Wherever., Freitag, 29. Dezember 2017, 04:40 (vor 2303 Tagen) @ chaleira
bearbeitet von IVECO Tony, Freitag, 29. Dezember 2017, 04:45

Art. 20. O visto de visita terá prazo de estada de novata dias, prorrogáveis ​​pela Polícia Federala por até noventa dias, desde que prazo de estada máxima no País não ultrapasse cento e oitenta dias a cada ano migratório, ressalvado o disposto no § 7o do art. 29th

I was told that this rule only applied to those who had to pay big money for their visas while those who got in with a free visa could not renew their visa in-country

I was probably just lucky about 6 months ago when I flew back into Brazil with a fresh visa and drove out in my camper which had been parked in Brasilia for nearly a year.

--
Tony Lee
Photos at https://picasaweb.google.com/114611728110254134379
Travels map at https://spotwalla.com/tripViewer.php?id=5cfc50ef7ac22ca2d&hoursPast=2400&...

Neue Strafen im Aufenthaltsgesetz in Brasilien

pickypalla @, Brasilien, Donnerstag, 21. Dezember 2017, 20:44 (vor 2310 Tagen) @ Weinberger Christian

Vielen Dank für die Infos!

Kannst Du mir das Dokument per Mail schicken?

Neue Strafen im Aufenthaltsgesetz in Brasilien

Tanahlot @, Freitag, 22. Dezember 2017, 16:39 (vor 2309 Tagen) @ Weinberger Christian

Hi Christian, habe gerade deinen Bericht über die Reisebestimmungen in Brasilien gelesen. Wie sagt man so schön, andere Länder andere Sitten. Ich bin auch schon einmal in Foz Iguazu illegal von Argentinien über die Grenze nach Brasilen eingereist, weil abends die Grenzstelle über den Fluss schon geschlossen hatte. Der Kapitän musste dann meinen illegalen Aufenthalt den Beamten erklären als ich in Rio de Janeiro als Besatzungsmitglied auf einen neuen Schiff anmusterte, ;-)
Ich wäre froh, wenn du mir auch eine Kopie des Dokuments (Receite Federal) zustellen könntest, denn ab 2018 werde ich in Zentral und Südamerika unterwegs sein.

Ich wünsch dir noch viel Spass in der verbleibenden Zeit bis zur Rückreise in die alte Heimat. Da kannst du die wärmenden Klamotten wieder bereit legen ;-)
Frohe Festtage und allzeit gute Fahrt.

Saludos Walter

Neue Strafen im Aufenthaltsgesetz in Brasilien

Weinberger Christian ⌂ @, Samstag, 23. Dezember 2017, 13:22 (vor 2308 Tagen) @ Tanahlot

Schreib mir deinen Email hier als PN, denn ich kann, wenn ich dir schriebe keinen Anhang mit senden, dann bekommst du das von meiner Email Adresse.

Neue Strafen im Aufenthaltsgesetz in Brasilien

Walter Vontobel @, Schweiz, Sonntag, 24. Dezember 2017, 08:21 (vor 2307 Tagen) @ Weinberger Christian

Hallo Christian

Hier ist meine e-mail Adresse Betreffend Dokumento Receite Federal

mahahual@bluewin.ch

Feliz Navidad y un prospero Año Nuevo

Neue Strafen im Aufenthaltsgesetz in Brasilien

Wasti @, München, Montag, 01. Januar 2018, 15:13 (vor 2299 Tagen) @ Weinberger Christian

Hallo Christian,
Was du da schreibst von dem Dokument der Receita Federal klingt sehr interessant. Könntest du mir das zukommen lassen?
Mail: hrm315@gmx.de

Das wäre sehr net, danke.

Neue Strafen im Aufenthaltsgesetz in Brasilien

Haimo & Michaela ⌂ @, noch in Salzburg, Dienstag, 09. Januar 2018, 10:30 (vor 2291 Tagen) @ Weinberger Christian

Hallo Christian!
Bitte schicke mir auch das Dokument für Brasilien.
Wir fliegen am 15.1 und sind dann ab 16.1. in Montevideo. Brasilien steht auch auf unserer Route!
Vielen Dank und Liebe Grüße,
Haimo

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