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Fahrzeugverkauf in Südamerika (Papierkram)

Globotrotter ⌂ @, Mexico, Montag, 11. Dezember 2017, 14:09 (vor 2321 Tagen)

Hallo zusammen,
Wir möchten unser expeditionsfahrzeug nach unserer Reise in Südamerika verkaufen .Der deutsche tüv läuft im Februar 2018 ab. Es gibt einen holländischen Interessenten. Dieser kann den Wagen nur auf sich anmelden wenn er in Holland live vorgeführt wird. Das klappt ja nicht.
Frage: kann der holländer oder auch ein deutscher das Fahrzeug auch in Südamerika anmelden und dann damit in ganz südamerika fahren? Und später nach seiner Reise das Fahrzeug nach Holland bzw. Deutschland Zurück verschiffen und es dann mit neuem tüv normal anmelden? Für Infos wäre ich dankbar. Markus

Fahrzeugverkauf in Südamerika

pickypalla @, Brasilien, Montag, 11. Dezember 2017, 15:10 (vor 2321 Tagen) @ Globotrotter

Die Einfuhr von gebrauchten Fahrzeugen ist in Südamerika schwierig und teuer.

Bei Deinem Vorschlag, das Fahrzeug in Südamerika anzumelden (registrieren) und später wieder in Deutschland/Niederlande das Fahrzeug einzuführen, würde ich den zu zahlenden Zoll als teures Hindernis sehen...

Fahrzeugverkauf in Südamerika (Argentina)

Adriaan @, Montag, 11. Dezember 2017, 16:17 (vor 2321 Tagen) @ Globotrotter
bearbeitet von Adriaan, Montag, 11. Dezember 2017, 16:25

Ohne DNI(permanent) nicht möglich ,und 3 Jahre auf dich Zugelassenen,und ,und &und !! Kein Import / Verkauf. Für Diesel 90% und Benzin 75% Tageswert am Steuern zu bezahlen :-| (Argentina)

Fahrzeugverkauf in Südamerika

Thomas Soutschka @, Dienstag, 12. Dezember 2017, 13:54 (vor 2320 Tagen) @ Globotrotter

Die Hollaender muessten ein Wohnsitz in D anmelden, z.B. bei Euch zu Hause (Untermieter)
Da das Fahrzeug noch bis 02/2018 TUV hat braucht es zur Ummeldung nicht vorgefuehrt werden.D-Haftpflicht und original KFZ-Schein/Brief, Wohnsitznachweis, muss zur Umeldung
vorgelegt werden.Im Fahrzeugschein/Brief erscheinen dann auf der 1.Seite die neuen Besitzer mit Wohnsitz in D
Danach kann der Wohnsitz in D wieder abgemeldet werden.KFZ-Steuer & Haftpflicht
muss weiterhin bezahlt werden, bzw. Fahrzeug kann auch abgemeldet werden.(Dazu raten wir aber fuer Reisen in SA nicht!!)
Gruss Zerus

Fahrzeugverkauf in Südamerika

ohne, Mittwoch, 13. Dezember 2017, 09:19 (vor 2319 Tagen) @ Thomas Soutschka

Noch ein Zusatz für das Ummelden in D.
Zum KFZ Brief / Schein muss auch der gültige Hauptuntersuchungs und ASU Bericht
vorgelegt werden.
Dann steht der Ummeldung auf den neuen Besitzer nichts mehr im Wege.
Das nächste Problem ist dann das Temporary. Der neue Halter muss da zwischen zwei
Grenzen "umgetragen" werden. Dazu sollten bei dem Grenzübertritt beide Parteien
anwesend sein.

Viel Glück.

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