Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise? (Papierkram)

ansajei @, Freitag, 24. November 2017, 11:11 (vor 2317 Tagen)

Hallo zusammen,
wir haben erst im Verlauf unserer Reise entschieden, dass unser Fahrzeug statt der geplanten 3 Monate nun länger hier in Südamerika bleiben soll weil wir nächstes Jahr noch einmal wiederkommen wollen um die Reise fortzusetzen.
Ich habe das unserer Kfz-Versicherung in Deutschland mitgeteilt die den Vertrag nun pausiert solange das Fahrzeug sich außerhalb Ihres Leistungsgebietes aufhält. Die schreiben mir jedoch ich müsse das Fahrzeug auch abmelden, aber das geht ja nicht, dazu müsste ich die Kennzeichen in D entwerten lassen und ja auch den Fahrzeugschein abgeben. Wie habt ihr das gemacht? Sind eure Fahrzeuge noch angemeldet?
Viele Grüße
Andrea

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

Innowan, Freitag, 24. November 2017, 12:01 (vor 2317 Tagen) @ ansajei

Hallo Andrea,
es gibt die Möglichkeit der Saisonkennzeichen, Mintestlaufzeit 2 Monate. Fahrzeug wird nie abgemeldet, die Einreise nach D ist aber nur in den zugelassenen Monaten möglich.
Gruß Perry

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

keine Ahnung von niks, Freitag, 24. November 2017, 22:31 (vor 2317 Tagen) @ Innowan

Perry, Andrea IST in Südamerika, auf Saisonkennzeichen anmelden bedarf eines Fluges nach Deutschland, oder kennst Du eine "deutsche Zulassungsstelle für Saisonkennzeichen"
in Südamerika?
Diese Antwort bringt Andrea also sicher kein bisschen weiter!

Andrea,
vor 20 Jahren habe ich oft deutsche Autos bei der deutschen Botschaft im Ausland abgemeldet, ob das heute noch geht ist eine andere Frage.

viel Glück.

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

Innowan, Samstag, 25. November 2017, 15:57 (vor 2316 Tagen) @ keine Ahnung von niks

Hallo keine Ahnung von Nils,
Andrea fliegt, wie sie schreibt, nach Deutschland und dabei könnte sie ja die aktuellen Kennzeichen mitnehmen und mit Saisonkennzeichen zurückkommen.
Und übrigens finde ich das sie sehr wohl mit diesem Vorschlag etwas anfangen kann :-)
Gruß Perry

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

keine Ahnung von niks, Samstag, 25. November 2017, 20:30 (vor 2316 Tagen) @ Innowan

Andrea hat gefragt wie sie während sie in Südamerika ist das KFZ abmelden kann,
keine Rede von einem Flug nach Deutschland.
Das sie es abmelden kann wenn sie zurück ist das weiß sie sicher selbst.
Und sie hat auch sicher schon mal von Saisonkennzeichen gehört.

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

ansajei @, Samstag, 25. November 2017, 21:30 (vor 2316 Tagen) @ keine Ahnung von niks

Halt, bitte nicht streiten. Es ist richtig, dass wir für ein paar Monate zurück nach Deutschland fliegen und das Auto hier verbleibt.
Ich habe mich irgendwie nicht wohl gefühlt, das Auto ohne Kennzeichen hierzulassen. Wenn wir das vorher geplant hätten, hätten wir ja schon Ersatzkennzeichen angefertigt, aber irgendwie hatte ich bedenken das Fahrzeug nackt hier zurück zu lassen. Insbesondere nach den Vorfällen in Uruguay mit den konfiszierten Autos...
Hatte gehofft, es gibt noch eine Möglichkeit die ich nicht bedacht hatte...

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

Innowan, Samstag, 25. November 2017, 23:43 (vor 2316 Tagen) @ ansajei

Hallo nochmal,
Jetzt muss ich etwas los werden!
Ich hatte mich vor einem Tag hier im Forum angemeldet. Bin nicht wirklich der Schreiberling aber habe versucht Andrea gleich zu helfen. Die erste Antwort auf mein Vorschlag kam prompt und zwar nicht von Andrea sondern von "keine Ahnung von niks". Diese Antwort ist völlig unqualifiziert, unhöflich und hat mit dem Thema aber auch gar nichts zu tun.
Soetwas finde ich sehr traurig!
Und genau aus diesem Grunde werde ich es mir in Zukunft verkneifen Ratschläge oder Tipps weiterzugeben, da ich auf solche Antworten überhaupt keine Lust habe!
Grüße aus Montevideo
Perry

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

keine Ahnung von niks, Sonntag, 26. November 2017, 19:19 (vor 2315 Tagen) @ Innowan

Entschuldigung, aber Dein "Ratschlag" war ja leider rein gaaaaaar nichts.
Aber vielleicht klappts ja beim nächsten Mal!

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

Muckiveco, Samstag, 25. November 2017, 09:07 (vor 2316 Tagen) @ ansajei

Was spricht dagegen das Fahrzeug angemeldet zu lassen und gut ist. Bei der Rückkehr die Auslandsversicherungsnachweise vorlegen evt. macht die Versicherung dann eine Rückerstattung. Ansonsten müssen die Kennzeichen Schein und Brief zur Zulassung.

Man könnte aber auch bei einer Rückkehr nach SA Schilder vom Schildermacher ohne Stempel mitbringen und die vorhandenen mit Fahrzeugschein zur Abmeldung an eine Vertrauensperson senden. Der Fahrzeugbrief muß zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bei der Abmeldeperson vorliegen. Eine Vollmacht zur Abmeldung braucht es soweit ich weiß nicht, kann man aber googeln.

Gruß Muckiveco

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

SG, Sonntag, 26. November 2017, 09:26 (vor 2315 Tagen) @ Muckiveco

Ich möchte noch auf ein paar rechtliche Risiken hinweisen, wenn man mit einem angemeldeten Fahrzeug im Ausland unterwegs ist.
1. Ein im Heimatland nichts zugelassenes Fahrzeug darf im Straßenverkehr nicht bewegt werden, weder im Heimatland noch im Ausland. Temporary Import Permits für Touristen sind nur bei zugelassenen Fahrzeugen gültig. Nicht umsonst werden an jeder Grenze und bei jeder Polizeikontrolle die Fahrzeugpapiere geprüft. Probiert mal aus was passiert, wenn ihr erklärt, die echt aussehenden Papiere seien aber leider ungültig.
2. Auch im Ausland ist Voraussetzung für einen Versicherungsschutz durch die lokale Versicherung, dass das Auto zugelassen ist.
3. Bei der Rückkehr nach Europa darf ein nicht zugelassenes Fahrzeug nicht aus dem Hafen gefahren werden. Wenn der TÜV abgelaufen ist, gibt es auch keine Kurzzeitkennzeichen. Ein zugelassenes Fahrzeug darf dagegen auch mit abgelaufenem TÜV zur Vorführung beim TÜV gefahren werden.
4. Jedenfalls wenn das Auto mehrere Jahre im Ausland war und nicht in Deutschland zugelassen war gibt es gute rechtliche Argumente, dass bei der Wiedereinfuhr Einfuhrumsatzsteuer fällig ist.
Natürlich ist das Risiko erwischt zu werden gering und viele Reisende fahren jahrelang mit angemeldeten Autos durch die Welt. Ich persönlich habe aber wegen der Risiken entschieden, meine Zulassung beizubehalten.

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

Muckiveco, Sonntag, 26. November 2017, 17:36 (vor 2315 Tagen) @ SG

Wir machen wieder mal ein Faß auf....

Hier sucht jemand eine Lösung und nur um die geht es. Schon oft wurden hier und in anderen Foren alle die beschriebenen 4 Punkte ausgiebig diskutiert. Es gibt bis heute aber noch immer nicht die entsprechenden Nachweise für geführte Behauptungen.

Zu Punkt 3: Selbstverständlich kann man mit einem abgemeldeten Fahrzeug in Hamburg ankommen. Ich brauche ein Kurzzeitkennzeichen von meiner zuständigen Heim - Zulassungsstelle und einen nachweislich vereinbarten TÜV Termin. Die Kennzeichen werden nach Hamburg zur Abholung gesandt und danach werden diese montiert und man darf dann aus dem Hafen bis zum TÜV fahren.

Zu Punkt 4: Es wird immer wieder von Zoll bzw. Wiedereinfuhr geschrieben. Schon öfters hatte ich hierzu die notwendigen Zollbestimmungen verlinkt aus denene genau diese Aussage nicht herauszulesen ist. Evtl. kann dies für Schweizer ein Problem sein da eine Wiedereinfubr in die EU als Nicht Mitglied erfolgt. Ein offenbar ziemlich gut Wissender ( vermutlich Zöllner laut Text ) hatte hier mal geschrieben das es keine Einfuhrsteuer für diese Fahrzeuge gibt und wie gesagt bis heute liegt hierzu keine nachvollziebare Vorschrift vor.

Selbstverständlich soll und kann es jeder machen wie er will. Doch immer wieder werden Dinge verbreitet die keine nachweislichen Grundlagen haben und immer wieder werden tief schlafende Hunde geweckt, z.B. Thema Uruguay. Man kann auf Reisen nicht alle Paragraphen kennen und einhalten, wir Europäer aber sind im "wenn und aber" absolute Spitze ;-)

Gruß Muckiveco

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

SG, Montag, 27. November 2017, 12:14 (vor 2314 Tagen) @ Muckiveco

Sorry, Du bist wohl kein Jurist.
Ziff 1 ist unstreitig, steht ausdrücklich in Art 35 der UN Convention on International Road Traffic 1968 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jump...
Ziff 2 folgt aus Ziff 1 und steht in den AGB der jeweiligen Versicherung. Die mexikanische hat mich sogar ausdrücklich darauf hingewiesen.
Ziff 3 steht in der entsprechenden Verordnung, siehe Merkblatt http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2947 . Wer sein Fahrzeug damit ohne TÜV mit einem Kurzzeitkennzeichen außerhalb seines Zulassungsbeziks bewegt, ist nicht durch das Kurzzeitkennzeichen abgedeckt.
Ziff 4 ist in der Tat streitig. Nur sollte man, was bisher meines Wissens nicht passiert ist, zur Umsatzsteuer veranlagt werden hat man die besseren Argumente, wenn das Fahrzeug in Deutschland die ganze Zeit zugelassen war.
Das ist die formaljuristische Sicht. Wie Ihr damit umgeht, muß jeder selbst entscheiden.

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

ohne, Dienstag, 28. November 2017, 08:26 (vor 2313 Tagen) @ SG

Vielen Dank SG für deine Mühe und das
Zusammenstellen der Informationen.

wirklich sehr gut!!!!!!!!!!!!

allen eine schöne Reise

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

Muckiveco, Mittwoch, 29. November 2017, 14:03 (vor 2312 Tagen) @ SG

Es ist immer gut wenn jemand juristische Kenntnisse hat. Dies hilft Fehler zu vermeiden.

https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/kurzzeitkennzeichen/#kurzzeit...

Gruß Muckiveco

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Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

IVECO Tony @, Wherever., Donnerstag, 30. November 2017, 23:47 (vor 2311 Tagen) @ SG
bearbeitet von IVECO Tony, Donnerstag, 30. November 2017, 23:55

SG has summed it up perfectly and his advice is also in accordance with the requirements of the Vienna Convention on road Traffic which requires that a vehicle must fully comply with all technical requirements for valid registration back in the home country and the registration documents must be carried. I have raised similar points on English speaking forums and as expected, got the same bravado assurances as muckiveco is coming out with but when pushed to make themselves properly informed, they always agree that what they are doing is flat out illegal ---- and stupid. Their rational is their countries policies give them no choice but to break international laws, but of course they do have at least two other choices - first one is to stay home or limit out of country travel to one registration cycle. Second choice is to buy their vehicle in the away country which I have done in Germany and the USA. Third choice is to buy a vehicle in a country or state that has no technical inspections and allows online renewal. This was what I did for the truck camper I had in S America. It was registered in Montana in the USA

Of course strict compliance with this means few foreigners would be able to travel overseas longer than the validity of their TUV so of course most pretend that somehow all these third world countries have different rules to our first world countries so they will be OK to ignore the realities of driving uninsured. In practice most of them are OK but for a few unfortunates, the result is that although the rules might be similar, conditions in prisons may be quite different.

--
Tony Lee
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Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

SG, Freitag, 01. Dezember 2017, 08:01 (vor 2310 Tagen) @ IVECO Tony

Sorry Tony,but under German law you do not lose your registration if your TÜV is expired. You may be liable for a fine or even demerit points but only if you drive in Germany.

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

SG, Freitag, 01. Dezember 2017, 08:04 (vor 2310 Tagen) @ SG

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Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

IVECO Tony @, Wherever., Freitag, 01. Dezember 2017, 22:11 (vor 2310 Tagen) @ SG
bearbeitet von IVECO Tony, Freitag, 01. Dezember 2017, 22:17

You may not lose the registration but you don't meet the technical requirements for registration and that is what is called for by the Convention.If it can't be driven legally in Germany, it can't be driven legally anywhere else either. Your plate without a TUV badge is no longer a valid license plate.
Of course whether officials in other countries know about such things or even care is another matter, but the lawyers will certainly care. I have heard of one driver of a US vehicle who was stopped because he did not have a current year tag sticker on his license plate and that is broadly equivalent to the year badge on the German plates.

--
Tony Lee
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Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

Mark Mann @, Samstag, 02. Dezember 2017, 02:34 (vor 2309 Tagen) @ IVECO Tony

--------Your plate without a TUV badge is no longer a valid license plate.----------

------------------------you really write big bullshit!!!-----------------------------

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

ben2, Samstag, 02. Dezember 2017, 06:23 (vor 2309 Tagen) @ Mark Mann

------------------------you really write big bullshit!!!-----------------------------

TRUE

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

luz, Samstag, 02. Dezember 2017, 11:27 (vor 2309 Tagen) @ ben2

nette und sehr hilfreiche posts, danke.
was geschieht denn genau wenn der tüv überfällig ist? zahlt die versicherung unbesehen weiter?
in der schweiz erlischt die versicherungsdeckung mit der auslösung des fahrzeugs automatisch.

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

SG, Samstag, 02. Dezember 2017, 12:22 (vor 2309 Tagen) @ luz

Was bei überfälligem TÜV passiert steht in dem Link zu dem ADAC Merkblatt, den ich beigefügt hatte. Die Zulassung bleibt weiter gültig, auch der Versicherungsschutz bleibt. Probleme mit der Versicherung wird es aber dann geben, wenn ein technischer Mangel (mit)ursächlich für einen Unfall ist. Beim Fahren in Deutschland ohne gültigen TÜV droht ein Bußgeld und möglicherweise Punkte. Bei dem ADAC Merkblatt müsst Ihr auf "Hauptuntersuchung im Ausland" drücken.

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

luz, Samstag, 02. Dezember 2017, 12:54 (vor 2309 Tagen) @ SG

ok danke, alles klar.

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

-/-, Samstag, 02. Dezember 2017, 12:50 (vor 2309 Tagen) @ IVECO Tony

Hallo Tony,

es ist wahrscheinlich grundsätzlich besser wenn man sich nur zu Dingen äußerst, die man wirklich beurteilen kann.
In Deutschland ist es so, dass die TÜV-Plakette ein Nachweis ist, dass das Fahrzeug den technischen Bestimmungen, die der Betriebserlaubnis zugrunde liegen, entspricht (zum Zeitpunkt der Untersuchung). Diese Plakette hat eine Gültigkeit von 2-Jahren und muss dann erneuert werden. Falls Du das nicht machst handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit .. mehr nicht.
Falls Die Plakette abgelaufen ist, KANN (nicht muss und schon gar nicht automatisch) die Zulassungstelle die Betriebserlaubnis entziehen (§29 STVZO). Solange sie das nicht tut ist das Fahrzeug völlig legal unterwegs.
Bleibt noch die Frage nach dem Schutz durch die (deutsche) KFZ Versicherung. Bei einem Unfall der nicht vorsätzlich oder in manchen Fällen grob fahrlässig herbeigeführt wird, besteht immer Versicherungsschutz. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kann man nicht unterstellen solange das Fahrzeug keine verkehrsgefährdende Mängel aufweist, die zudem zum Unfall geführt haben müssen.
Ich glaube das niemand in diesem Forum - schon aus Eigeninteresse - mit einem Fahrzeug unterwegs ist, welches verkehrsgefährdende Mängel hat.

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Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

IVECO Tony @, Wherever., Sonntag, 03. Dezember 2017, 02:29 (vor 2308 Tagen) @ -/-
bearbeitet von IVECO Tony, Sonntag, 03. Dezember 2017, 02:36

Yes, I own a German-registered motorhome so I'm fairly familiar with most aspects of registration, smog test, TUV inspections and insurance. Had it since 2008 so it has been through a few TUV cycles.

[image]

But of course we aren't talking about driving it in Germany, or even in the EU are we!.

I have read the Vienna Convention on Road Traffic, but I won't bother finding the exact clauses, so I'll just use the summary in the Wikipedia article (already referenced above) on the Convention which states

The vehicle must meet all technical requirements to be legal for road use in the country of registration. Any conflicting technical requirements (e.g., right-hand-drive or left-hand-drive) in the signatory country where the vehicle is being driven do not apply.
The driver must carry the vehicle's registration certificate, and if the vehicle is not registered in the name of an occupant of the vehicle (e.g., a hire car), proof of the driver's right to be in possession of the vehicle.

Seems pretty clear to me that if the TUV or smog test (and maybe the Propane sticker too) has lapsed it is no longer legal for road use in the country of registration because the legal proof that it passed is not on the vehicle.. You might try to argue that in your opinion the vehicle does meet all requirements needed to pass the TUV so that is OK but I very much doubt whether that argument would fly very far. Wouldn't fly if it was back in Germany and that is all that matters. Probably render your Carnet invalid too since your duty of disclosure would require you to inform the carnet issuer. Maybe any personal travel insurance as well.

Of course, you could just carry on and hope your good luck holds out which is obviously what usually happens.

--
Tony Lee
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Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

-/-, Sonntag, 03. Dezember 2017, 08:56 (vor 2308 Tagen) @ IVECO Tony

Hallo Tony,

deine Argumentation ist interessant, aber nicht richtig.
Mit der Erteilung der Betriebserlaubnis (Zulassung, Registration) ist der Nachweis erbracht, dass das Fahrzeug die technischen Bestimmungen in Deutschland erfüllt und somit die Regeln der "Wiener Convention" eingehalten sind.
In Deutschland ist es weiterhin so, dass die Betriebserlaubnis (Zulassung,Registration) des Fahrzeugs NICHT zeitlich befristet ist. Das unterscheidet das System in Deutschland von vielen anderen Länder in denen Du die Registration regelmäßig erneuern oder verlängern musst. Aus diesem Grunde sind in Deutschland zugelassene Fahrzeuge immer legal unterwegs, solange Sie angemeldet sind. Falls die TÜV-Plakette abgelaufen ist, so ist das nur in Deutschland von Bedeutung . Im Ausland ist eine abgelaufene Plakette völlig egal !!!

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

keine Ahnung von niks, Sonntag, 26. November 2017, 19:23 (vor 2315 Tagen) @ Muckiveco

Es ist vielleicht einfach eine Kostenfrage, einige KFZ sind einfach
irre teuer an Steuer und Versicherung, da versucht man gerne, besonders
wenn die Steuer ja umsonst gezahlt wird da das KFZ gar nicht im Land ist
und die Versicherung nicht gilt weil das KFZ nicht im Land ist, diese Kosten zu vermeiden.
Klar, beim der nächsten Reisen nach Südamerika einen 2ten Satz Schilder mitbringen
und, wenn es immer noch geht, bei der Botschaft abmelden. Vor 20 Jahren war das überhaupt kein Problem und zudem noch kostenlos.

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

Wildjourney ⌂ @, Dienstag, 28. November 2017, 23:12 (vor 2313 Tagen) @ ansajei

Die meisten stecken massenhaft Geld in ihre "Expeditionsmobile", bereiten sich jahrelang bis ins kleinste Detail vor, geben während ihrer Reise jede Menge Geld aus, investieren unter anderem in Satelitentelefon, GPS Tracker und was weiß ich noch alles und wollen dann ein paar hundert Euros im Jahr sparen, weil es zu teuer ist, die Kiste angemeldet zu lassen!? LACHHAFT finde ich das!
Die schweizer Kollegen mögen da ja wohl Probleme haben, wir Deutschen nicht, um auf der sicheren Seite zu sein und nicht ILLEGAL rumzufahren, kann man angemeldet bleiben, die deutsche Versicherung kann zurück gefordert werden.
Mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug in Nordamerika in einen ernsthaften Unfall verwickelt werden? Viel Spass! Auch in den südlicheren südamerikanischen Ländern wäre ich da sehr vorsichtig oder glaubt hier jemand ernsthaft, die zuständige Versicherung prüft nicht, ob das Auto angemeldet ist?!!

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Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

Taubi @, Mittwoch, 06. März 2019, 12:48 (vor 1850 Tagen) @ ansajei

Liebe Andrea,
wie hast du denn dein "Problemchen" mit dem An- und Abmelden und Auto drüben stehen lassen im Endeffekt gelöst?

Grüßle :-)

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

AnSaJei @, Donnerstag, 07. März 2019, 19:20 (vor 1849 Tagen) @ Taubi

Eigentlich haben wir es gar nicht gelöst. Das Fahrzeug ist angemeldet, wir zahlen hier in D noch die Steuer. Aber die Versicherung ist wegen "Wagniswegfall" beendet, wir haben auch überschüssige Beiträge zurück bekommen.
So haben wir gültige Papiere für die ganzen Grenzformalitäten usw. in den südamerikanischen Ländern und wenn wir in ca. 2 Jahren das Fahrzeug zurückholen machen wir in Hamburg einfach TÜV und aktivieren die Versicherung wieder.

Viele Grüße, Andrea

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

Icon @, Donnerstag, 07. März 2019, 20:09 (vor 1849 Tagen) @ AnSaJei

So haben wir gültige Papiere für die ganzen Grenzformalitäten usw. in den südamerikanischen Ländern.

Die interessieren den Zöllnern net die Bohne, die wollen so wenig wie möglich mit nicht lesbaren Papieren konfrontiert werden, nicht mal beim Internationalen Führerschein blicken die durch, geschweige nen Internationalen Fahrzeugschein.

Die brauchen einfach nen Papier wo sie die VIN und das Kennzeichen lesen können, dann sind die schon glücklich, alles andere ist reinste Überforderung der armen Grenzer :-D

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise?

Asam @, Donnerstag, 07. März 2019, 20:16 (vor 1849 Tagen) @ Icon

Ja das ist schon war, aber Überforderung ist nicht immer schlecht. Wir haben bei jeder Kontrolle in Peru brav unsere Pässe, die Einreisezettel, die zwei Fahrzeugscheine, die Bestätigung der Einführung und die Versicherung nacheinander aus dem Auto gegeben. Die hatten einen schönen Fächer in der Hand und dachten sich immer "Bei so viel verschiedenen Papieren muss alles stimmen" :-)

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