Autoverkauf und Halterwechsel in Uruguay (Sonstiges)
Hallo,
ich habe viel im Forum rumgestöbert, jedoch für mich keine passenden Einträge gefunden. Also, ich habe unser Auto mit deutscher Zulassung, Tüv ist auch noch drauf, an einen Deutschen verkauft. Die Übergabe soll im Mai in Uruguay sein. Fahrzeugbrief befindet sich in Deutschland, Fahrzeugschein in SA. Wie können wir das möglichst legal regeln? Bin für alle Tips echt dankbar.
Winfried
Autoverkauf und Halterwechsel in Uruguay
Hallo Wienfried ich muss nochmal nachfragen, das auto ist jetzt WO ?
Und soll in Uruguay bleiben oder nur uebergeben werden, ist es ein Gebrauchtwagen?
Autoverkauf und Halterwechsel in Uruguay
Ich habe deinen Namen falsch geschrieben, Winfried, sorry.
Ich kann dir bei einem Autoverkauf nach Uy-Recht alles sagen, ich bin Uruguayaner. Gabrauchtwagen duerfen nur von Touristen und nur maximal 1 Jahr eingefuehrt werden.Ein laengerer Verbleib ist ausgeschlossen, der Wagen wuerde von der Polizei kassiert werden. In Uruguay sollte man einen Gebrauchtwagen nur ueber Notar kaufen, da dieser alle Schulden, die sich evtl auf dem Fahrzeug befinden feststellen kann. Hier gilt, wer den Kaufvertrag unterschreibt, der kauft auch die Schulden.
Autoverkauf und Halterwechsel in Uruguay
Vielen Dank für deine Antwort, meine Frage hat sich jedoch zwischenzeitlich erledigt.
Autoverkauf und Halterwechsel in Uruguay
Hallo Winfried
Bin der genau selben Situation wie Du und wäre Dir für Tips sehr dankbar.
Möchten unseren Wagen der im Moment in Argentinien steht verkaufen. Auch mit D-Kennzeichen, Brief hier in D.
Gruss Gerhard
Autoverkauf und Halterwechsel in Uruguay
Hallo Uruquay,
habe Deine alten Einträge ge´funden und würde mich freuen, wenn Du mir in ähnlicher Situation einen Tip gibst.
Wir wollen einem Schweizer Paar ein Fahrzeug kaufen in Uruguay, d.h. sie würden mit dem Fahrzeug einreisen, wir wieder ausreisen. Ich habe gehört, das gäbe Probleme. Wie kann man das mögliuchst legal regeln?
Danke für ein Feeback
Gruss Jana