Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Auto-Importzoll Argentinien ?? (Sonstiges)

Alex @, Buenos Aires, Sonntag, 28. März 2010, 06:36 (vor 5152 Tagen) @ Alex

hier noch eine genauere Beschreibung (gefunden auf http://www.argentina-argentinien.com/ml/auswandern-nach-argentinien.php ) :

2. Import von Kraftfahrzeugen

Die Einfuhr von gebrauchten Kraftfahrzeugen für die private Nutzung ist nur Personen gestattet, die das 21. Lebensjahr vollendet haben. Der Wert des

Kraftfahrzeugs darf 15.000 US Dollar nicht übersteigen.

a) Einwanderer mit Aufenthaltsgenehmigung

Nur Personen, die eine vorläufige oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung haben, dürfen Kraftfahrzeuge auf Dauer einführen.

Der dauerhafte Import muss innerhalb von 3 Monaten vor bis 6 Monate nachder Einreise beantragt werden bzw. stattfinden. Das Auto muss in Deutschland mindestens 3 Monate auf die einwandernde Person zugelassen gewesen sein.

Bei Abholung des Fahrzeugs ist dem Zoll eine Zollbefreiung (franquicia) der Einwanderungsbehörde vorzulegen, s.o.. Andernfalls gilt der allgemeine

Zollsatz: das sind ca. 75% des cif-Wertes für Benzinfahrzeuge und 90% für Dieselfahrzeuge. Das gliedert sich wie folgt auf: Statistiksteuer (3%), Importzoll (30%), darauf dann die Mehrwertsteuer (21%) und die Gewinnsteuer (11%); bei Dieselfahrzeugen zusätzlich eine Verbrauchssteuer von 11,11%.

Für eine Zollbefreiung ist folgendes erforderlich:

- Die Besitzurkunde des Fahrzeugs (z.B. KFZ-Brief) muss beim zuständigen Konsulat per Apostille beglaubigt worden sein.

- Eine Schätzung des Wertes des KFZ muss erfolgt sien; diese Schätzung muss von der zuständigen Handelskammer und vom argentinischen Konsul beglaubigt worden sein.

- Meldebescheinigung der Gemeindeverwaltung bzw. Polizei, aus der sich ein fester Wohnsitzes in Deutschland für mindestens zwei Jahre unmittelbar vor dem Datum des Antrags ergibt; diese muss vom argentinischen Konsulat in Deutschland beglaubigt worden sein.

- Vorlage einer vollständige Kopie des Reisepasses.

- Vorlage der Übersetzung der genannten Unterlagen von einem beim Colegio de Traductores (s.o.) eingetragenen Übersetzer.

b) Touristen

Touristen dürfen lediglich eine vorübergehende Einfuhr (admisión temporaria) für ihren gebrauchten PKW beantragen. Die Bewilligung erfolgt i.d.R. für 8

Monate. Sie kann wiederholt durch Aus- und Einreise verlängert werden. Zu beachten ist, dass beim ersten Mal der Aus- und Einreise beides innerhalb eines Tages erfolgen kann, dann aber mindesten ein Tag Auslandsaufenthalt dazwischenlegen muss.

Beim Konsulat des Heimatstaates ist folgendes vorzulegen:

- der gültige Reisepass,

- der Kraftfahrzeugbrief,

- der Führerschein und

- eine eidesstattliche Versicherung, dass die Einfuhr des KFZ nur vorübergehend geplant ist.

Beim Zollamt muss das Formular OEM1867A ausgefüllt werden.

Die Gebühren betragen: THC = 120 US$, Wegegeld = 30 US$, Genehmigung = 45 US$ zzgl. MwSt,Resolution = 70 US$ und pro Tonne 4 US$ zzgl. MwSt.

Klar ist, dass der Wagen nicht in Argentinien veräußert werden darf.


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