Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Gasflasche gefuellt bei Verschiffung? (Sonstiges)

mafra ⌂ @, Krefeld, Freitag, 28. August 2009, 23:56 (vor 5356 Tagen) @ Sonja Gogel

Hier ein Auszug aus den offiziellen Transportbedingungen von Grimaldi:


ALLGEMEINE TRANSPORTBEDINGUNGEN
Die Grimaldi Compagnia di Navigazione handelt als Transportunternehmen wenn sie der Reeder des
Schiffes ist welches den Transport durchführt; als Agent wenn der Transport auf einem Schiff folgender
Reedereien durchgeführt wird: Atlantica SpA di Navigazione, Industria di Armamento Meridionale SpA,
Atlantic Container Line AB.
Der Passagier wird ausschließlich zu den Allgemeinen Bedingungen des Transportunternehmens
befördert.
Der Passagier mit dem Kauf der Fahrkarte akzeptiert automatisch und ohne Ausnahme diese Allgemeinen
Transportbedingungen, wie hier unten angegeben:

Hier dann die für Fahrzeuge betreffende Passage der Transportbedingungen:

BEGLEITETE FAHRZEUGE
Der Fahrpreis deckt ausschließlich den Transport auf dem Schiff vom Einschiffungshafen bis zum
Ausschiffungshafen. Der Passagier ist verantwortlich, dass alle Dokumente und Papiere für die
Ausschiffung und Verzollung des Fahrzeuges am Zielhafen in Ordnung sind. Im Falle unkompletter
Dokumentation übernimmt das Transportunternehmen keine Haftung. Alle eventuelle Kosten und Spesen
in Zusammenhang mit der Einschiffung, der Ausschiffung und der Verzollung des Fahrzeuges sind vom
Passagier an Ort und Stelle zu zahlen. Sollte es nötig sein den Dienst eines örtlichen Zollagenten (oder
andere Art Agent) zu brauchen, sind die Kosten und Spesen vom Passagier an Ort und Stelle direkt an
diesen Agenten zu zahlen. Wenn örtliche Dispositionen es dem Passagier nicht erlauben, das Fahrzeug
selbst an oder von Bord zu fahren, sind die entstehenden Kosten vom Passagier an Ort und Stelle zu
zahlen. Begleitete Fahrzeuge werden zu den Bedingungen des Frachttransportes befördert
(Gebrauchtfahrzeuge), nach welchen das Transportunternehmen keine Verantwortung übernimmt für
Schaden und Diebstahl. Im Besonderen haftet das Transportunternehmen nicht für See-Ereignisse. Es
wird empfohlen das Fahrzeug gegen eventuelle Schäden und Diebstahl während des Seetransportes zu
versichern, das Transportunternehmen haftet nur wenn seine direkte Verantwortung festgestellt ist, und
nur innerhalb der Limiten wie vorgesehen im italienischen Codice della Navigazione oder (wenn sie
Anwendung finden) in einer internationalen Konvention.
Es wird empfohlen, während der Überfahrt kein Gepäck in Fahrzeuge zu lassen, da das
Transportunternehmen keine Haftung übernimmt.
Dem Passagier, dessen Fahrzeug nicht den bei Buchung angegebenen Maßen entspricht, muss die
doppelte Preisdifferenz zahlen, entweder vor Einschiffung oder an Bord (sollte die Differenz erst dort
festgestellt werden). Bei der Abmessung der Fahrzeuge müssen immer die Gesamtmaße berücksichtigt
werden, inklusive Anhängsel, Anhängerkupplung und Gepäck auf dem Dach. Fahrzeuge die nicht vom
Besitzer begleitet sind, können nicht als begleitete Fahrzeuge mitgenommen werden, und müssen als
Fracht verschifft werden. Fahrzeuge, die nicht für den Personentransport immatrikuliert sind, die länger
als 8,50 m, höher als 3,40 m oder breiter als 2,40 m sind, sowie Fahrzeuge mit Gepäck, dass anderes als
persönliches Reisegut enthält, oder mit Ware zu Handelszwecken, können nicht als begleitete Fahrzeuge
akzeptiert werden, und müssen als Fracht verschifft werden.

Von Gasflaschen steht dort nichts!

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https://fahrzeugverschiffung.jimdo.com/


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