Reiseversicherung Weltweit (Papierkram)
Hoi
Ich nehme an Du bist Schweizerbürger wenn ja gilt für Dich das ZGB von Art.24
Der sagt folgendes
b Wechsel im Wohnsitz oder Aufenthalt
1 Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bestehen bis zum Erwerbe eines neuen
Wohnsitz.
2 Ist ein früher begründeter Wohnsitz nicht nachweisbar oder ist ein im Ausland begründeter
Wohnsitz aufgegeben und in der Schweiz kein neuer begründeter worden,so gilt der
Aufenthaltsort als Wohnsitz.
Alle Schweizerbürger die sich Abmelden und kein neuer Wohnsitz haben und auf Reisen
sind gelten als Weltenbummler.
Somit ist es auch möglich jede Versicherung auf seine Bedürfnisse in der Schweiz
abzuschliessen. In deinem Fall Reiseversicherung Weltweit. TCS ETI Schutzbrief etc.
Wichtig C/O Adresse miteilen.
Glg Eitschpi
gesamter Thread:
- Reiseversicherung Weltweit -
Tanahlot,
12.02.2019, 18:40
- Reiseversicherung Weltweit -
Hans Peter Scheller,
13.02.2019, 10:16
- Reiseversicherung Weltweit - Walter Vontobel, 13.02.2019, 13:16
- Reiseversicherung Weltweit -
Walter Vontobel,
13.02.2019, 16:04
- Reiseversicherung Weltweit -
Hans Peter Scheller,
13.02.2019, 19:09
- Reiseversicherung Weltweit -
Walter Vontobel,
14.02.2019, 15:03
- Reiseversicherung Weltweit - Muckiveco, 14.02.2019, 15:28
- Reiseversicherung Weltweit -
Walter Vontobel,
14.02.2019, 15:03
- Reiseversicherung Weltweit -
Hans Peter Scheller,
13.02.2019, 19:09
- Reiseversicherung Weltweit -
Hans Peter Scheller,
13.02.2019, 10:16