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Reisekrankenversicherung für Österreicher (Planung)

hjfampa @, Montag, 19. März 2018, 18:16 (vor 2202 Tagen) @ Nino

Hallo Nino,

da wirst du als Österreicher tatsächlich etwas suchen müssen. Um eine verlässliche Aussage zu bekommen, musst du in die AVB des jeweiligen Versicherers schauen.

ADAC oder STA sind ja lediglich Vermittler welche deinen Antrag weiterleiten.

So arbeitete STA z.B. mit Hanse Merkur zusammen. Leider steht bei der Hanse Merkur in den Versicherungsbedingungen „Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland“

Wenn es dir egal ist, ob eine deutsche/europäische Versicherung hinter deinem Vertag steht, kannst du sicher auch https://www.worldnomads.com nutzen. Ich mache das nicht, weil ich mich gerne verbindlich über die Versicherungsbedingungen informiere. Es kann nämlich durchaus vorkommen, dass dein Antrag angenommen wird, du fleißig Beiträge zahlst aber im Leistungsfall ein Verstoß gegen die AVB angemeldet wird. WorldNomads ist aber durchaus seriös.

Wenn du dann eine Auslandskrankenversicherung gefunden hast, welche dich als Österreicher versichert, dann stellt sich in der Tat die Frage was passiert bei einem Krankenrücktransport.

Mit der Ankunft in Österreich endet die Leistungspflicht der Auslandskrankenversicherung auf jeden Fall dann, wenn es sich um einen Rücktransport und nicht um einen kurzen Heimaturlaub handelt.

Der einfachste – aber auch teuerste - Fall ist, du hast deine Versicherung in Österreich weiterlaufen lassen. Dann übernimmt diese natürlich auch alle Kosten.

Aus Kostengründen macht es daher wohl Sinn, die heimische Versicherung zu kündigen. Da in Österreich, wie in Deutschland, Versicherungspflicht besteht ist die Krankenkasse auch verpflichtet, dich mit Rückkehr nach Österreich sofort wieder aufzunehmen. Ob es hier im Ernstfall zu Problemen kommt bliebe abzuwarten.

In Deutschland gibt es auch noch die Möglichkeit die Mitgliedschaft nicht zu kündigen, sondern auf eine Anwartschaft umzustellen. Die Anwartschaft dient eigentlich anderen Zwecken, erleichtert aber m.E. auch im Falle des Rücktransports das Wiederaufleben lassen des bestehen Vertrages.

Vg


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