Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise? (Papierkram)

-/-, Samstag, 02. Dezember 2017, 12:50 (vor 2309 Tagen) @ IVECO Tony

Hallo Tony,

es ist wahrscheinlich grundsätzlich besser wenn man sich nur zu Dingen äußerst, die man wirklich beurteilen kann.
In Deutschland ist es so, dass die TÜV-Plakette ein Nachweis ist, dass das Fahrzeug den technischen Bestimmungen, die der Betriebserlaubnis zugrunde liegen, entspricht (zum Zeitpunkt der Untersuchung). Diese Plakette hat eine Gültigkeit von 2-Jahren und muss dann erneuert werden. Falls Du das nicht machst handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit .. mehr nicht.
Falls Die Plakette abgelaufen ist, KANN (nicht muss und schon gar nicht automatisch) die Zulassungstelle die Betriebserlaubnis entziehen (§29 STVZO). Solange sie das nicht tut ist das Fahrzeug völlig legal unterwegs.
Bleibt noch die Frage nach dem Schutz durch die (deutsche) KFZ Versicherung. Bei einem Unfall der nicht vorsätzlich oder in manchen Fällen grob fahrlässig herbeigeführt wird, besteht immer Versicherungsschutz. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kann man nicht unterstellen solange das Fahrzeug keine verkehrsgefährdende Mängel aufweist, die zudem zum Unfall geführt haben müssen.
Ich glaube das niemand in diesem Forum - schon aus Eigeninteresse - mit einem Fahrzeug unterwegs ist, welches verkehrsgefährdende Mängel hat.


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