Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise? (Papierkram)

SG, Sonntag, 26. November 2017, 09:26 (vor 2314 Tagen) @ Muckiveco

Ich möchte noch auf ein paar rechtliche Risiken hinweisen, wenn man mit einem angemeldeten Fahrzeug im Ausland unterwegs ist.
1. Ein im Heimatland nichts zugelassenes Fahrzeug darf im Straßenverkehr nicht bewegt werden, weder im Heimatland noch im Ausland. Temporary Import Permits für Touristen sind nur bei zugelassenen Fahrzeugen gültig. Nicht umsonst werden an jeder Grenze und bei jeder Polizeikontrolle die Fahrzeugpapiere geprüft. Probiert mal aus was passiert, wenn ihr erklärt, die echt aussehenden Papiere seien aber leider ungültig.
2. Auch im Ausland ist Voraussetzung für einen Versicherungsschutz durch die lokale Versicherung, dass das Auto zugelassen ist.
3. Bei der Rückkehr nach Europa darf ein nicht zugelassenes Fahrzeug nicht aus dem Hafen gefahren werden. Wenn der TÜV abgelaufen ist, gibt es auch keine Kurzzeitkennzeichen. Ein zugelassenes Fahrzeug darf dagegen auch mit abgelaufenem TÜV zur Vorführung beim TÜV gefahren werden.
4. Jedenfalls wenn das Auto mehrere Jahre im Ausland war und nicht in Deutschland zugelassen war gibt es gute rechtliche Argumente, dass bei der Wiedereinfuhr Einfuhrumsatzsteuer fällig ist.
Natürlich ist das Risiko erwischt zu werden gering und viele Reisende fahren jahrelang mit angemeldeten Autos durch die Welt. Ich persönlich habe aber wegen der Risiken entschieden, meine Zulassung beizubehalten.


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