Autokauf in Chile oder Argentinien (Sonstiges)
Hallo zusammen!
Ich denke, die Tatsache, dass genau diese Halterwechsel in der Realität immer und immer wieder vollzogen werden, spricht für sich...
Für das Problem, dass man zwar den Halterwechsel notariell beglaubigt hat, aber mit einem Zolldokument des Vorbesitzers an der Grenze auftaucht, gibts ebenfalls eine Lösung: Beim schweizer TCS lässt sich ein Dokument "Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeugs durch Drittpersonen" herunterladen. Der ADAC bietet wohl was ähnliches an... Das soll nach meinen Infos auch bei Grenzübertritten problemlos funktionieren.
Hier der Link: http://www.tcs.ch/travel/de/home/reiseinfos/zolldokumente.html
Gruss Boris
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grobbel,
15.03.2008, 00:45
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klaus,
20.03.2008, 22:18
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