Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Verzollung von Fahrzeug bei Auslandsaufenthalt > 3 Jahre (Sonstiges)

Wolfgang181, Montag, 27. April 2015, 16:40 (vor 3286 Tagen) @ heidjer

Hallo,

wenn man eine Ware nach Deutschland einführt, fallen grundsätzlich MWST und ggf Zollgebühren an. Wenn Du Dein Auto von SA zurückbringst, ist das aber keine Einfuhr sondern eine Rückführung. Dafür fallen keine Gebühren an, da die MWST schon vor der Zulassung bezahlt wurde.

Im Zweifelsfall bist Du nachweispflichtig, d.h. in Deinem Falle genügt der KFZ-Schein.
Ist das KFZ nicht mehr zugelassen, sollte man eine Kopie des KFZ-Briefs dabei haben.
Bin beruflich vorbelastet.

Tschüß
Wolfgang


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