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Zoll bei Wiedereinfuhr nach Deutschland (Verschiffung)

Springhunters, Sonntag, 16. August 2015, 20:26 (vor 3173 Tagen)

Hi Leute!

ich bin mit einem Kumpel seit etwas über einem Jahr in Süd-, Mittel- und Nordamerika unterwegs und möchte mein Fahrzeug nun von Vancouver zurück nach Deutschland schiffen. Wir haben in Argentinien angefangen und dann die Länder entlang der Panamericana durchquert.
Wie das auf so einer Reise nunmal ist hat sich das ein oder andere Souvenir, eben auch in hochprozentiger Form angesammelt. Hier mal ein guter Tropfen, da mal ein gutes Bier und dort mal ein gereifter Wein, um eben in Deutschland später in Erinnerungen in angemessener Weise auf die schöne Zeit anzustoßen.
Nun geht jedoch meiner Verschiffungsagentin ordentlich die Pumpe, nachdem ich Ihr eröffnet habe, dass der Wagen nicht leer in Bremerhafen ankommen wird. Für mich eigentlich selbstverständlich, da der Wagen ja auch nicht leer aus Deutschland nach Argentinien verschifft wurde. Und soweit ich die anderen Beiträge überflogen habe, spielt es A keine Rolle, ob der Wagen länger als 3 Jahre im Ausland war (trifft eh nicht zu und dazu haben wir Belege) und B: Das Fahrzeug ist Deutsch und und wird wieder "zurück"- geschifft. Meiner Meinung nach, gelten in diesem Fall die Zollbestimmungen, die auch gelten, wenn ich das Fahrzeug übers Land einführe, also gewissen Zollbestimmungen und Einfuhrgrenzen, die eingehalten werden müssen.
Wenn jene überschritten werden, wir eine Einfuhrsteuer fällig, richtig?
Muss ich mich evtl auf weitere Überraschungen gefasst machen? Was sind eure Erfahrungen bei Wiedereinfuhr mit dem deutschen Zoll?

Vielen Dank im Voraus,

Safe Travels

Springhunters Max


Homepage: www.springhunters.com

Zoll bei Wiedereinfuhr nach Deutschland

Wolfgang181, Montag, 17. August 2015, 18:48 (vor 3172 Tagen) @ Springhunters

Hallo,

Du hast schon alles richtig gesagt. Bei der Einfuhr von mitgebrachten Waren gelten die "Reisefreimengen". Diese kannst Du unter "Zoll.de" nachlesen.

Bei neuwertigen Elektronikgeräten, teueren Uhren etc. mußt Du eventuell einen Nachweis erbringen, daß Du sie in Deutschland gekauft hast.

Viele Grüße
Wolfgang

Zoll bei Wiedereinfuhr nach Deutschland

Asam @, Samstag, 22. August 2015, 01:55 (vor 3168 Tagen) @ Wolfgang181

Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich den Eintrag richtig verstanden habe, aber wenn du das Auto ohne dich einführst, dürftest du meiner Meinung nach keine Reisefreimengen haben. Die kannst du dann natürlich bei dem Nachhauseflug für dein Gepäck in Anspruch nehmen.

Zoll bei Wiedereinfuhr nach Deutschland

Gringa, Samstag, 22. August 2015, 19:07 (vor 3167 Tagen) @ Springhunters

Du kannst dein Fahrzeug auch über Antwerpen zurück nach Europa verschiffen. Gleiche Reederei, gleicher Preis.
Aber du hast keinen Stress mit dem Zoll.
Gruss Gringa

Zoll bei Wiedereinfuhr nach Deutschland

., Samstag, 22. August 2015, 21:05 (vor 3167 Tagen) @ Gringa

Stimmt nicht - egal wo, EU Außengrenze ist maßgeblich!

Zoll bei Wiedereinfuhr nach Deutschland

Gringa, Montag, 24. August 2015, 23:15 (vor 3165 Tagen) @ .

Im Prinzip hast du Recht, bloss wurden wir in Antwerpen noch nie kontrolliert.
Immerhin drei Mal. Pass zeigen...listo und dann hat es keine Grenzen mehr.
(Auch Wein und Fleisch war nie ein Thema)
Gringa

Zoll bei Wiedereinfuhr nach Deutschland

Springhunters, Dienstag, 25. August 2015, 09:33 (vor 3165 Tagen) @ Gringa

Danke für die Antworten,
damit sind vielleicht nicht die Sorgen, aber zumindest die Ungewissheit beseitigt.
Ich habe heute mit dem ADAC gesprochen, allerdings wegen des Carnet de Passages.
Ich bin gerade dabei es zurück zu schicken, da es quasi noch jungfräulich und ohne jeglichen Eintrag ist.
Laut des Angestellten muss dieses (bzw. der Wagen) dann nicht beim Zoll vorgeführt werden. Hier war er ein bisschen undeutlich, aber das Carnet wird somit wohl nicht benötigt.
Mal sehen wie es am Zoll in Bremen gehandhabt wird, vielleicht beläuft es sich nur auf eine kleine Einfuhrsteuer, die zu zahlen man bereit ist.

Nochmal Dank und falls Euch noch was einfällt, lasst hören ;-)

Safe travels, lg

Max

Zoll bei Wiedereinfuhr nach Deutschland

Springhunters, Mittwoch, 14. Oktober 2015, 12:40 (vor 3115 Tagen) @ Springhunters

Hallo liebe Mitnutzer,

mittlerweile liegt die Abwicklung der Verschiffung schon hinter uns und ich möchte in einem kurzen Beitrag umreissen,
wie es ablief.
Da unser Wagen im Hafen nicht mehr fahrbereit war, mussten wir mit einem Abschleppwagen zur Halle kommen. Nach bezahlen der Verschiffungsagentur haben wir den Wagen auf den Schlepper gezogen und sind damit aus der Hafenzone gefahren. In Bremerhaven ist es so, dass es zwei Ein- und Ausfahrten gibt, bei beiden gibt es ein Zollgebäude, aufgebaut wie eine Mautstation.
Normalerweise ist eine Zollabfertigung anzukündigen, wovon wir allerdings erst kurz zuvor erfahren haben. Auf gut Glück kamen wir nach kurzem Abgleich der Fahrgestellnummer mit den deutschen Papieren problemlos durch den Zoll.
Die Sorgen waren somit unberechtigt, was allerdings hätte anders enden können, bei einer umfassenden Kontrolle.

LG und safe travels

springhunters

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