Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Fahrerlaubnis (Poder) für einen Argentinier (Papierkram)

Frank Beer @, Zuerich, Donnerstag, 03. Januar 2013, 02:54 (vor 4139 Tagen)

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung mit Fahrerlaubnissen für Landesangehörige speziell mit Argentinien. Genauer gesagt falls ein Argentinier mit einem europäischen Fahrzeug (Deutsche, Franzöische, Schweizer Zulassung) zum Beispiel von Uruguay nach Argentinien fährt oder in Argentinien selbst unterwegs ist?

Es ist glasklar, dass die nur mit einer notariellen Fahrerlaubnis (Poder ante notario) möglich sein kann. Denn selbst ein einheimische Fahrzeug kann nur so ausgeliehen werden.

Wie meist, habe ich viele Informationen im Forum gefunden aber genau diesen Fall noch nicht. Kann mir aber vorstellen, dass dies jemand schon gebraucht hat, wenn ein Fahrzeug eingestellt oder überführt werden musste.

Saludos
Frank

Fahrerlaubnis (Poder) für einen Argentinier

Gery, Schwarzwald, Donnerstag, 03. Januar 2013, 17:07 (vor 4138 Tagen) @ Frank Beer

Hallo Frank
Auf keinen Fall darf ein Argentinier oder Uruguayer mit einem unverzolltem Fahrzeug einreisen. Auch kein Europäer der seinen Wohnsitz in einem dieser Länder hat.
Es ist definitiv nicht gestattet!
Jemand der nicht in einem der betroffenen Länder wohnt also auch Argentinier der z.B. in Europa seinen Wohnsitz hat darf das Fahrzeug bewegen.
Ich hoffe Dir mit diesen Angaben geholfen zu haben.
Gruss
Gery

Fahrerlaubnis (Poder) für einen Argentinier

Gery, Donnerstag, 03. Januar 2013, 17:10 (vor 4138 Tagen) @ Gery

Nachtrag:
Sollte sich eine Person finden die nicht den Wohnsitz in einem der betroffenen Länder hat und das Fahrzeug bewegen darf, ist ein notarielles in Landessprache verfasstes Dokument erforderlich.
Gruss
Gery

Fahrerlaubnis (Poder) für einen Argentinier

Frank, Donnerstag, 03. Januar 2013, 17:58 (vor 4138 Tagen) @ Gery

Hallo Gery

vielen Dank. Schade zwar aber cool so schnell eine kompetente Antwort zu kriegen.

Gruss
Frank

Fahrerlaubnis (Poder) für einen Argentinier

Huku, Donnerstag, 03. Januar 2013, 17:54 (vor 4138 Tagen) @ Frank Beer

Hallo Frank

Was Gery sagt, verwundert mich nicht. Diese Regel gilt übrigens auch in der Schweiz und anderen europäischen Ländern. In der Schweiz z.B. darfst Du, falls Du hier Deinen ofiziellen Wohnsitz hast, kein Fahrzeug mit ausländischen Nummern fahren. Das ist eine Zollvorschrift. Ausnahme: wenn Du im Zusammenhang mit einem Unmzug zurück in Schweiz kommst, darfst Du während eines Jahres mit den ausländischen Nummern fahren.
Gruss
Hans

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