Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Wie verkauft man ein Auto in SA (Papierkram)

mafra ⌂ @, Krefeld, Freitag, 10. Juli 2009, 01:05 (vor 5398 Tagen) @ Lydia
bearbeitet von mafra, Freitag, 10. Juli 2009, 01:28

Noch eine Anmerkung zum Transport per Container:
Problemlos, wenn der Halter (lt. Kfz-Schein) den Transport des Fahrzeugs in Auftrag gibt.
Wichtig: Ausschlieslich die in den Transport-Papieren eingetragene Person darf den Container öffnen bzw. die Waren in Empfang nehmen - sind mehrere Personen die Mieter des Containers, so werden die Papiere nur auf einen Namen ausgestellt, der und nur Derjenige bekommt den Inhalt der Eisenschachtel (muss die Zollerklärungen am Entladehafen unterzeichnen)!

Das stimmt so nicht ganz!
Für den Empfang des Containers ist der in der "Bill of Lading" genannte berechtigt.
Dabei gibt es verschiedene Versionen.
Bei einer Bill of Lading, in der als Cosignee "Überbringer" geschrieben ist, kann
eben jeder Überbringer des Dokuments den Container auslösen.
Ansonsten muß eine Person mit lokaler Adresse benannt werden.
Bei Touristen ohne feste Landesadresse wird statt Adresse die Passnummer vermerkt,
mit der er sich ausweisen muß. Die Bill of Lading wird in 3 Originalen und 3
Kopien ausgestellt, die nicht mehr geändert werden können.
"Shipper" muß nicht unbedingt der Eigentümer des Fzg. sein. Dann muß jedoch eine
Vollmacht des Eigentümers erstellt werden.

Desweiteren muß in der Bill of Lading stehen:
Benachrichtigungsdaten für Ankunft
Schiffsname
Ladehafen / Entladehafen
Containergröße
Gewicht
Inhalt (Fzg., Typ evtl. sonstiger Inhalt)
VIN Number
Container Nummer
Zolltarifnummer

Die Bill of Lading wird vom Agenten anhand der B/L Informations ausgestellt.

[image]

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https://fahrzeugverschiffung.jimdo.com/


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