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Reisekrankenversicherung für Österreicher (Planung)

hjfampa @, Dienstag, 20. März 2018, 18:58 (vor 2200 Tagen) @ Vincent

Buchen kannst du ja viel.

Dir ist aber hoffentlich schon klar, dass für den Leistungsfall die AVB maßgeblich sind.

Da du ja nicht leichtsinnig auf die Angaben eines Vermittlers oder einer Webseite vertraust haben wirst, bist du ja auf der sicheren Seite. Im Falle eines Verfahrens sind die AVB nämlich Maß der Dinge und in deinen steht dann sicherlich nix von Einschränkung bzgl. Wohnsitz in Deutschland.

Und ja, man muss leider immer vom schlimmsten ausgehen, denn eine Reisekrankenversicherung (wie übrigens die Krankenversicherung allgemein) macht primär Sinn um den Worst Case abzusichern.

Für potentielle Schäden in Höhe von ein paar tausend Euros, dafür braucht man keine Versicherung. Diese Schäden zahlt dir sowieso jede Versicherung, egal ob sie rechtlich dazu verpflichtet ist.

Kommt aber der Worst Case und es stehen 6 oder 7 stellige Summen im Raum - dann fängt der Spaß mit der Versicherung an. ( übrigens nicht nur bei einer Krankenversicherung, sondern Unfall/Hapftplicht etc natürlich genau so).

Wem das alles egal ist, der kann sicherlich auf etlichen Webseiten willige Abnehmer/Vermittler für sein Geld finden.


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