Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Rechtsauskünfte in Brasilien (Sonstiges)

wklimann @, Dienstag, 06. Februar 2018, 00:59 (vor 2269 Tagen) @ pickypalla
bearbeitet von wklimann, Dienstag, 06. Februar 2018, 01:05

Nachdem noch ein paar Fragen bezüglich der Einreise in Brasilien als Tourist aufgekommen sind habe ich einige Infos zusammengetragen.

Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet, bin aber kein Anwalt also sind alle Angaben ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.


1.FRAGE: Wie lange kann ein EU Tourist in Brasilien einreisen? (90 Tage innerhalb von 180 Tagen?)

ANTWORT:
Telefonisch wurde von der Brasilianischen Botschaft in Wien und der Policia Federal in Corumba bestätigt das weiterhin 90 Tage innerhalb von 180 Tagen Touristen Visa für EU Büger ausgestellt werden.

Des weiteren findet man über die Homepage der Policia Federal
http://www.pf.gov.br/servicos-pf/imigracao -> "Tabela de Vistos"
das ist eine Übersicht über verschiedene Visa-Typen für Brasilien
http://www.portalconsular.itamaraty.gov.br/vistos
von dort aus findet man das folgende pdf
www.portalconsular.itamaraty.gov.br/images/qgrv/QGRV.-simples.ing.20.12.pdf
dieses wurde am 20.Dez.2017 aktualisiert und es sagt das man als Österreicher (und Deutscher) ein Visa mit 90 Tage innerhalb von 180 Tagen bekommt.

Das selbe sagt die Homepage der Brasilianischen Botschaft in Wien (aktualisiert am 19.04.2017)
http://viena.itamaraty.gov.br/de/vitur_-_tourismus.xml


2.FRAGE: Welche Strafen gibt es wenn die 90 Tage (bzw. 180 Tage) überschritten werden (ohne Auto)?

ANTWORT:
Die Policia Federal in Corumba sagt dass 100 Real Strafe pro Tag anfallen wenn das Visa überzogen wird.

Beim überblättern der Gesetze habe ich im "CAPÍTULO IX" des "LEI N 13.445, DE 24 DE MAIO DE 2017" (http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/_ato2015-2018/2017/lei/L13445.htm) folgendes gefunden:

V - o valor mínimo de R$ 100,00 (cem reais) e o máximo de R$ 10.000,00 (dez mil reais) para infrações cometidas por pessoa física;

ich verstehe das so dass 100 Real pro Tag aber max. 10000 Real Strafe für ein überzogenes Touristen Visa anfallen.


3.FRAGE: kann man die Geldstrafe bei der nächsten Einreise gegen Visa Tage eintauschen?
(Beispiel: ich habe 10 Tage überzogen weshalb ich bei der nächsten Einreise nur 80 anstatt von 90 Tagen bekomme ohne eine Strafe bezahlen zu müssen)

Ich bin über folgenden Gesetzesauszug im "CAPÍTULO IX" des "LEI Nº 13.445, DE 24 DE MAIO DE 2017" (http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/_ato2015-2018/2017/lei/L13445.htm) gestolpert:

§ 2 A multa atribuída por dia de atraso ou por excesso de permanência poderá ser convertida em redução equivalente do período de autorização de estada para o visto de visita, em caso de nova entrada no País.

ANTWORT:
Bisher konnte ich keine Antwort zu dem Gesetztesauszug finden. Eventuell weiss jemand im Forum etwas darüber?


4.FRAGE: Bekommt man als EU Bürger aktuell das TVIP (RAT) nur für die Zeit des Touristen Visas (90 Tage in 180 Tagen) oder wird das TVIP automatisch um weitere 90 Tage verlängert (90 + 90 Tage)?

ANTWORT:
Laut Aduana in Corumba (Receita Federal) wird das TVIP (RAT) nicht automatisch um 90 Tage verlängert sondern es muss ein Antrag für eine eventuelle Verlängerung des TVIPs gestellt werden.

Des weiteren findet man unter:
https://idg.receita.fazenda.gov.br/orientacao/aduaneira/viagens-internacionai...

...
Demais veículos* ..... e-DBV

* Conduzido por viajante ou carregado por outro veículo conduzido por viajante

Observação: o prazo de vigência do Regime, ou seja, de permanência do veículo no País será:

a) O mesmo prazo concedido ao turista estrangeiro quando o veículo for destinado a seu uso;
...

Nach meinem Verständniss bestätigt dies die telefonische Auskunft und sagt das man als Tourist ein TVIP (RAT) für die selbe Zeit bekommt für welche das Touristen Visa ausgestellt wurde.


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