Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Fahrzeugverkauf in Südamerika (Papierkram)

Thomas Soutschka @, Dienstag, 12. Dezember 2017, 13:54 (vor 2324 Tagen) @ Globotrotter

Die Hollaender muessten ein Wohnsitz in D anmelden, z.B. bei Euch zu Hause (Untermieter)
Da das Fahrzeug noch bis 02/2018 TUV hat braucht es zur Ummeldung nicht vorgefuehrt werden.D-Haftpflicht und original KFZ-Schein/Brief, Wohnsitznachweis, muss zur Umeldung
vorgelegt werden.Im Fahrzeugschein/Brief erscheinen dann auf der 1.Seite die neuen Besitzer mit Wohnsitz in D
Danach kann der Wohnsitz in D wieder abgemeldet werden.KFZ-Steuer & Haftpflicht
muss weiterhin bezahlt werden, bzw. Fahrzeug kann auch abgemeldet werden.(Dazu raten wir aber fuer Reisen in SA nicht!!)
Gruss Zerus


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