Fahrzeugverkauf in Südamerika (Papierkram)
Die Hollaender muessten ein Wohnsitz in D anmelden, z.B. bei Euch zu Hause (Untermieter)
Da das Fahrzeug noch bis 02/2018 TUV hat braucht es zur Ummeldung nicht vorgefuehrt werden.D-Haftpflicht und original KFZ-Schein/Brief, Wohnsitznachweis, muss zur Umeldung
vorgelegt werden.Im Fahrzeugschein/Brief erscheinen dann auf der 1.Seite die neuen Besitzer mit Wohnsitz in D
Danach kann der Wohnsitz in D wieder abgemeldet werden.KFZ-Steuer & Haftpflicht
muss weiterhin bezahlt werden, bzw. Fahrzeug kann auch abgemeldet werden.(Dazu raten wir aber fuer Reisen in SA nicht!!)
Gruss Zerus
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- Fahrzeugverkauf in Südamerika -
Globotrotter,
11.12.2017, 14:09
- Fahrzeugverkauf in Südamerika - pickypalla, 11.12.2017, 15:10
- Fahrzeugverkauf in Südamerika (Argentina) - Adriaan, 11.12.2017, 16:17
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Thomas Soutschka,
12.12.2017, 13:54
- Fahrzeugverkauf in Südamerika - ohne, 13.12.2017, 09:19