Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Fahrzeug in D abmelden bei längerer Reise? (Papierkram)

SG, Montag, 27. November 2017, 12:14 (vor 2339 Tagen) @ Muckiveco

Sorry, Du bist wohl kein Jurist.
Ziff 1 ist unstreitig, steht ausdrücklich in Art 35 der UN Convention on International Road Traffic 1968 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jump...
Ziff 2 folgt aus Ziff 1 und steht in den AGB der jeweiligen Versicherung. Die mexikanische hat mich sogar ausdrücklich darauf hingewiesen.
Ziff 3 steht in der entsprechenden Verordnung, siehe Merkblatt http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2947 . Wer sein Fahrzeug damit ohne TÜV mit einem Kurzzeitkennzeichen außerhalb seines Zulassungsbeziks bewegt, ist nicht durch das Kurzzeitkennzeichen abgedeckt.
Ziff 4 ist in der Tat streitig. Nur sollte man, was bisher meines Wissens nicht passiert ist, zur Umsatzsteuer veranlagt werden hat man die besseren Argumente, wenn das Fahrzeug in Deutschland die ganze Zeit zugelassen war.
Das ist die formaljuristische Sicht. Wie Ihr damit umgeht, muß jeder selbst entscheiden.


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