Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Rückverschiffung Halifax Kanada - Hamburg (Sonstiges)

Stripie, Freitag, 12. Mai 2017, 13:58 (vor 2512 Tagen) @ pickypalla

Für die Ausstellung eines Kurzkennzeichens verlangt das Straßenverkehrsamt die gültige TÜV Bescheinigun.Ohne gültige HU- Untersuchung kein Kurzkennzeichen für in D zugelassene Fahrzeuge.
Außerdem verlangt der Zoll (wo das Frz. in jedem Fall vorgeführt werden muss!!)zur Wiedereinfuhr die gültigen Kfz.-Papiere.
PS: Infos sind aktuell, habe gerde am 15.04. mein Auto nach 3 jährigem USA Aufenthalt in HH abgeholt. TÜV war 1 Jahr überfällig, aber das interessiert den Zoll nicht.


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