Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Ankunft in Deutschland ohne TÜV und Zulassung (Sonstiges)

Muckiveco, Mittwoch, 20. Juli 2016, 13:39 (vor 2831 Tagen) @ Tom

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQs/Kurzzeitkennzeichen/kurzzeitkennzeiche...

http://www.praxisverkehrsrecht.de/kurzkennzeichen.htm

http://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/kfz-kennzeichen/kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen muß an der Zulassungsstelle per Personalausweis und Meldeadresse beantragt werden wo das Fahrzeug bekannt ist ( Abmeldung ). Es muß eine Versicherung abgeschlossen werden, gibt es im Netz. Wichtig ist zudem, daß ein nachweisbarer schriftlicher TÜV Termin vorliegt. Der kann auch im Meldebezirk des Fahrzeugs liegen und man kann ohne TÜV bis in die Heimat fahren. Eigentlich müßte all dies zu organisieren sein.

Ist kein Kennzeichen ( Kurzzeit ) vorhanden kommt das Fahrzeug nicht aus dem inneren Hafengelände. Wie beschrieben müßte zur Erteilung eine Person vor Ort, z.B. per Vollmacht, einspringen dann sollte es doch eigentlich funktionieren.

Gruß Muckiveco


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