Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

KFZ-Versicherung für die Mercosur-Länder (Papierkram)

SG, Samstag, 12. März 2016, 18:23 (vor 2960 Tagen) @ Seguro

Also daß man die Zulassung verliert, weil im während einer Auslandsreise der TÜV abgelaufen ist, ist schlicht falsch. Siehe auch beim ADAC hier https://www.adac.de/infotestrat/reparatur-pflege-und-wartung/hu-und-au/allgem...
Man muss nur nach Wiedereinreise unverzüglich zum TÜV.
Bei einem Unfall auch im Ausland nimmt die Polizei normalerweise die Versicherungsdaten auf und gibt sie dem Unfallgegner. Der muss den Schaden dann mit der Versicherung direkt regeln. Man selbst darf dann fahren, ohne für den Schaden des Unfallgegners erst einmal in Vorlage gehen zu müssen. Das hat auch genau so bei einem Unfall in Belize funktioniert, den ein Bekannter verursacht hat. Das Auto war übrigens abgemeldet. Kritisch wird es natürlich, mit oder ohne Unfall, wenn die Polizei oder der Zoll an der Grenze merkt, dass das Auto nicht zugelassenen ist. Ich kenne einen solchen Fall eines amerikanischen Fahrzeugs, bei dem der Zulassungssticker abgelaufen war und einem pfiffigen Polizisten dies aufgefallen ist. Er musste mehrere hundert Dollar Strafe zahlen.


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