Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

KFZ-Versicherung für die Mercosur-Länder (Papierkram)

SG @, Derzeit Nicaragua, Dienstag, 01. März 2016, 02:44 (vor 2972 Tagen) @ IVECO Tony

Sorry, aber hier geht es etwas durcheinander und als Jurist will ich auch meinen Senf dazu geben:
1. An Grenzen und bei Polizeikontrollen muss man in vielen Ländern ein Vetsicherungsdokument vorweisen. Gringa hat uns eine günstige Quelle genannt, um solch ein Dokument für zumindest diesen Zweck zu bekommen. Vielen Dank dafür. Uns hilft das weiter.
2. Die Versicherung ist vermutlich eine reine Haftpflichtversicherung und zahlt, wenn überhaupt, nur den Schaden des Unfallgegners. Ob sie das tut und wie kulant, können nur konkrete Erfahrungen zeigen. Ich persönlich rechne nie damit, dass eine Versicherung in der 3.Welt problemlos zahlt. Das Risiko akzeptieren wir bewusst, um Reisen zu können.
3. Wenn man im Ausland mit einem im Heimatland nicht zugelassenen Fahrzeug fährt ist das illegal und wenn man erwischt wird, vermutlich teuer. Tony hat die richtige rechtliche Quelle genannt. Da gibt es, fürchte ich, nicht viel Raum für Interpretation. Nicht umsonst muss man an jeder Grenze die Autopapiere vorlegen, um ein Temporary Import Permit zu bekommen. Zulassungspapiere eines nicht zugelassenen Fahrzeugs sind ungültig. Ihr könnt ja dem Grenzer sagen, das sind die Papiere, aber sie sind ungültig, aber das ist doch sicher kein Problem für ihn. Ich glaube nicht, dass das weitere Prozedere problemlos wäre. Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass man erwischt wird. Ob man das Risiko eingehen will, muss jeder selber entscheiden. Bürger mancher Länder müssen es tun, da sie eine Zulassung im Heimatland bei längerer Abwesenheit nicht aufrecht halten können.
4. Welche Auswirkungen es auf den Versicherungsschutz durch die ausländische Versicherung hat, wenn man mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug mit ungültigem TIP fährt, hängt von den Bedingungen der Versicherung ab. Das lässt sich nicht generell sagen. Nach deutschem Recht müsste die Versicherung zunächst den geschädigten Unfallgegner entschädigen und könnte dann beim Versicherungsnehmer Regress nehmen. Ob das im Ausland auch so gilt, weiß ich nicht. Fraglich ist auch, ob die Versicherung die Frage überhaupt stellt.
Also im Ausland ohne im Heimatland zugelassenes Fahrzeug fahren ist illegal und damit immer ein Risiko. Es ist derzeit offenbar noch sehr klein, da die lokalen Behörden wohl bisher auf das Problem noch gar nicht gekommen sind oder es sie nicht interessiert. Im Interesse derer, die sich entschieden haben, es dennoch zu tun oder die keine realistische Alternative haben, da sie bei langer Abwesenheit die Zulassung nicht gültig halten können, sollten wir den Mund halten und keine schlafenden Hunde wecken.


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