Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

KFZ-Versicherung für die Mercosur-Länder (Papierkram)

dirk30, Dienstag, 23. Februar 2016, 18:30 (vor 2956 Tagen) @ Gringa

Hallo Gringa,

ich glaube Du verstehst da etwas falsch.
Für in Deutschland registrierte Fahrzeuge ist Deine Aussage über die Ausfuhrdauer nicht richtig.
Mit meinem deutschen Schild kann ich weltweit so lange herumfahren wo und wie ich will (aus Sicht des deutschen Gesetzgebers). Da ist nichts illegal (und es gibt auch kein "Gesetz"), auch nach Jahren nicht, da ich auf Reisen keinen Wohnsitz im Ausland begründe und meinen Wohnsitz in D durch Reisen auch nicht aufgebe.

Bei der Rückkehr muss man die Zollvorschriften beachten.
Wenn ich mit meinem Auto die EU verlasse, habe ich das Fahrzeug - rechtlich gesehen - temporär exportiert. Dies gilt ab dem ersten Tag außerhalb der EU. Wenn ich das Auto innerhalb von drei Jahren wieder zurückbringe, bringe ich also ein temporär exportiertes Fahrzeug zurück und es fallen folglich weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zollabgaben bei der Einfuhr an.
Ist das Fahrzeug länger als drei Jahre außerhalb der EU wird aus dem temporären Export ein permanenter Export. Deshalb fallen bei der Wiedereinfuhr dann Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgaben an.

Zudem kannst Du bei der Rückkehr in die EU (legal) nicht mit einem nicht angemeldeten und nicht versicherten Fahrzeug fahren. Da Du in Deutschland dein Auto nicht ohne gültigen TÜV anmelden kannst, bekommst Du mit dieser Bestimmung ein Problem falls Du Dein Auto bei Abreise abgemeldet hast und der TÜV während Deines Aufenthalts im Ausland abläuft.

Zur Versicherung. Das Preise nicht zu vergleichen sind, ist mir schon klar. Aber wenn die Preise nicht zu vergleichen sind, dann sind wohl auch die Leistungen nicht miteinander zu vergleichen (keine Versicherung lebt vom drauflegen). Deshalb meine Frage nach den Versicherungsbedingungen.

LG
Dirk


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