Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Änderung der RUT- Beantragung in Chile seit Januar 2015 (Papierkram)

Manicas, Freitag, 13. November 2015, 01:41 (vor 3080 Tagen)

Saludos

Wer demnächst plant eine Reise durch Südamerika zu machen und dabei ein AUto in Chile kaufen möchte, sollte folgende Änderung kennen:

Bis Ende 2014 erhielt man die RUT-Nummer problemlos bei jeder SII des Landes nach Vorlage des Reisepasses und dem benötigtem Formular.Das geht nun nicht mehr!!!

Seit Anfang des Jahres benötigt man für die RUT einen Chilenen oder Residente als Bürge :

Mit dem Bürgen geht man zum Notar und zur SII mit diesen Unterlagen:

1. das Formular 4114.1 (erhält man von der SII)
2. Eine Vollmacht (Vordruck "Poder", den man von der SII erhält), die ein Chilene ausfüllen
muss und die bei einem Notar mit Unterschrift und Fingerabdruck beglaubigt werden muss.
3. Eine notariell beglaubigte Kopie des Personalausweises des chilenischen Bürgen.
4. Eine notariell beglaubigte Kopie eures Reisepasses.

Nach Vorlage dieser 4 Dokumente und dem gemeinsamen Erscheinen von euch mit dem bürgenden Chilenen vorm SII werdet ihr eure RUT erhalten.

Im Weltreiseforum habe ich gelesen, dass man die RUT trotzdem weiterhin leicht erhält, wenn man einfach zwischen den SII Büros switcht bis man an einen "dummen" Sachbearbeiter bekommt, den man dann entweder mit dem Uschiprinzip oder "IchbinAusländerundverstehekeinspanisch"-System bezirzt. Das funktioniert NICHT mehr!!!

Jeder Sachbearbeiter jedes SII Büros ist eingewiesen in das neue Gesetz und kennt die neuen Bedingungen!


Meine Erfahrung ist, dass ich, trotz dessen das ich spanisch spreche, keinen CHilenen als Bürgen finden konnte. Die meisten haben Angst vor der Steuerbehörde und denken, sobald sie die Vollmacht für uns Ausländer unterschreiben sie auch für uns haften und von der Steuerbehörde mit höheren Steuern belastet werden...

Also...

Pura Vida


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