Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Autokauf in Chile oder Argentinien (Sonstiges)

aleman @, Freitag, 02. Mai 2008, 00:38 (vor 5832 Tagen) @ norbert

Hallo norbert,

deinen beitrag kann ich nur bestaetigen.

wenn man hier in suedamerika mit US oder europaeischen Kennzeichen rumfaehrt,
als tourist, so wird das auto als ein gegenstand betrachtet, der zu deinem "reisegepaeck" gehoert.

Es ist nicht von Interesse ob du dein auto im herkunftsland ordnungsgemaess angemeldet hast.

Von Interesse ist, bei Einreise den Gegenstand (das auto) Eigentums-maessig zu identifizieren (ist es auf dich zugelassen, oder hast du eine notarielle Erlaubnis des Besitzers, das du es in das land einbringen darfst).
also das es nicht geklaut ist!

Ferner ergibt sich durch Eintragung des autos in deinen pass (oder in den computer des zollsystems) immer die Kontrolle, das du den gegenstand auch wieder ausfuehrst. Du musst also mit dem Wagen wieder ausreisen am ende deiner
erlaubten aufenthaltsdauer.

Falls du in dem Lande Parktickets kriegst oder sonstwas anstellst, koennte man dich bei der Ausreise diesbezueglich identifizieren, weil im zollsystem ja das kennzeichen und dein name gespeichert ist . hab ich aber noch nie gehoert.

Einige Laender (argentinien) verlangen bei einreise einen versicherungsnachweis,bzw. verkaufen dir eine ($1 per tag). Versicherungen abzuschliessen ist nicht sehr problematisch. es gibt viele agenturen hier.

Wenn man das Auto an einem anderen Touristen verkauft, kann man den neuen Besitzer in die Wagenpapiere eintragen.

Norbert schrieb was von einem "spanischen Vertrag". Ich frag hier mal nach,
was genau das ist?


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