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Zoll bei Wiedereinfuhr nach Deutschland (Verschiffung)

Wolfgang181, Montag, 17. August 2015, 18:48 (vor 3173 Tagen) @ Springhunters

Hallo,

Du hast schon alles richtig gesagt. Bei der Einfuhr von mitgebrachten Waren gelten die "Reisefreimengen". Diese kannst Du unter "Zoll.de" nachlesen.

Bei neuwertigen Elektronikgeräten, teueren Uhren etc. mußt Du eventuell einen Nachweis erbringen, daß Du sie in Deutschland gekauft hast.

Viele Grüße
Wolfgang


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