Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Neue Auflagen für das Kurzzeitkennzeichen (Papierkram)

elpalmero, Sonntag, 26. Oktober 2014, 09:15 (vor 3442 Tagen) @ Tom

Richtig, ich kann natürlich mein Fahrzeug abmelden und nach der Rückkehr mit (in Hamburg besorgtem) Kurzkennzeichen bewegen. Nur - wohin ? Ich habe das so verstanden, dass ich zum "nächstgelegenen" TÜV/Dekra/GTÜ fahren muss zur Abnahme nach § 29. Erst dann darf ich am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, also zu meinem Wohnort, z.B. nach Süddeutschland fahren. Ich habe Probleme mit Behördendeutsch, vielleicht habe ich das auch nicht richtig verstanden oder interpretiere das falsch. Lasse mich also gerne berichtigen.


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