Urwaldschutzprojekt in Paraguay braucht Eure Hilfe: Pro Cosara

Argentinien: Probleme mit Aduana bei Aus- Einreise ohne Womo (Papierkram)

olaf, Mittwoch, 10. Juli 2013, 19:48 (vor 3951 Tagen) @ Kudi

Stellt Euch das nicht immer so einfach vor. Wir sind seit zwei Jahren so in Argentinien gereist, d.h. wir hatten nie Probleme, wenn wir das Land ohne Fahrzeug verlassen haben. Bis zum 29.11.2012, da wurde unser Auto in Los Antiguos vom Zoll beschlagnahmt und versiegelt. Wir hatten keinen Zugang mehr zum Fahrzeug! Hier der Hintergrund:
Es um zwei "Vergehen". Zum einen den Aufenthalt ohne güllte Zollpapiere und zum anderen die Ausreise aus Argentinien ohne das eingeführte Fahrzeug.
Die ungültigen Zollpapiere sind ein Fehler vom Zoll, wodurch die Sache erst ins Rollen gekommen ist.
Die Ausreise ohne Auto war für mich nie zweifelhaft, da das Auto einen Aufenthalt von acht Monaten erhalten hat und meine Person nur drei Monate. Auch die "Compromiso de Retorno" habe ich nur für den Fall angenommen, wenn ich Argentinien nach Ablauf der erteilten Autorizacion ohne das eingeführte Fahrzeug verlasse. Der Text unter Punkt 4 Ihres Zollpapieres sagt folgendes:
"Ich stimme zu, innerhalb der genannten Frist mit meinem Fahrzeugs und den oben beschriebenen Einrichtungsgegenständen ins Ausland zurückzukehren, oder andernfalls die entsprechenden Steuern und Gebühren zu bezahlen. Ich verpflichte mich weiterhin, die auf der Rückseite angegebenen Anweisungen zu erfüllen und verstehe dieses Papier als Mitteilung, dass eine Ausfuhr über die angegeben Frist hinaus einer Gesetzeswiderhandlung nach argentinischem Recht entspricht, welche mit einer Strafe belegt wird, die das1 bis 5 fache der Einfuhrzollgebühr beträgt, jedoch nicht weniger als 30% des Zollwertes des Fahrzeuges, auch wenn dieses nicht mit einer Zollgebühr versehen wurde (Gesetz 22415 - Artikel 970)"
Ich erkenne hier keine Vereinbarung, dass ich das Land nicht verlassen darf, sondern nur das ich das Fahrzeug innerhalb der vereinbarten Frist zurückführe. Auf der Rückseite gibt es keine weiteren Anweisung, da das Zolldokument nur ein einseitig bedruckter Computerausdruck ist!?
Zwei Wochen später erst habe ich die Mitteilung erhalten , dass wir das Auto am 11.12.2012 wieder übernehmen dürfen. Wir haben nichts gezahlt und auch nicht zahlen müssen. Aber für zwei Wochen Zwangspause hat auch nicht jeder Zeit. Auch die Kosten für Telefonate, Unterkunft und die Sorgen, die man sich macht sind nicht unerheblich.


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