Fahrerlaubnis (Poder) für einen Argentinier (Papierkram)
Hallo Frank
Was Gery sagt, verwundert mich nicht. Diese Regel gilt übrigens auch in der Schweiz und anderen europäischen Ländern. In der Schweiz z.B. darfst Du, falls Du hier Deinen ofiziellen Wohnsitz hast, kein Fahrzeug mit ausländischen Nummern fahren. Das ist eine Zollvorschrift. Ausnahme: wenn Du im Zusammenhang mit einem Unmzug zurück in Schweiz kommst, darfst Du während eines Jahres mit den ausländischen Nummern fahren.
Gruss
Hans
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- Fahrerlaubnis (Poder) für einen Argentinier -
Frank Beer,
03.01.2013, 02:54
- Fahrerlaubnis (Poder) für einen Argentinier -
Gery,
03.01.2013, 17:07
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Gery,
03.01.2013, 17:10
- Fahrerlaubnis (Poder) für einen Argentinier - Frank, 03.01.2013, 17:58
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Gery,
03.01.2013, 17:10
- Fahrerlaubnis (Poder) für einen Argentinier - Huku, 03.01.2013, 17:54
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Gery,
03.01.2013, 17:07